von herbyei » 20.02.2017, 10:55
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wer wars - die CH-er.
in der alten Fassung der CH-er VTS Art. 143 Abs.1 war wenigstens ein Rückspiegel links aussen mit einer Fläche von min. 50cm² erforderlich.
nach der neuen Fassung seit 15.01.2017 ist links und rechts aussen je ein rückspiegel von min. 69cm² erforderlich.
Viele Grüße Herb
Eine Breze ist eine Breze und kein 8-Brötchen.