Sehr geehrter Herr G.
vorerst darf ich mich für Ihr nachstehendes Schreiben recht herzlich bedanken, welches ich im Wege über das Büro von Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin erhalten habe.
Zunächst kann ich Ihnen versichern, dass das Land Tirol sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht hat.
Fakt ist, und das wissen Sie als begeisterter Motorradfahrer und Tirolkenner sicherlich, die Bevölkerung im Bezirk Reutte wird vom Motorradlärm stark geplagt, zumal die Bergstraßen seit vielen Jahren beliebte Ausflugsstrecken für unzählige MotorradfahrerInnen sind.
In den letzten drei Jahren haben wir unzählige gelindere Maßnahmen wie punktuelle Fahrverbote, Überholverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen u.ä. ergriffen, die leider allesamt nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben.
Zudem hat das Regionalmanagement Außerfern eine Kampagne mit Plakaten entlang der Hahntennjochstraße verwirklicht, auch die IG Moto hat Folder angefertigt und Bierdeckel produziert, die zu einer leiseren und rücksichtsvolleren Fahrweise aufgerufen haben.
Leider blieben auch diese Bemühungen hinzu einer vernünftigeren Fahrweise und Rücksichtnahme auf die anrainende Bevölkerung ohne den gewünschten Erfolg.
Mit der vom Land Tirol in Auftrag gegebenen Motorradlärm-Studie-Außerfern (
https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtscha ... udie-2019/) wurden zum ersten Mal in einem gesamten Bezirk der objektiv messbare Lärm, der von Motorrädern erzeugt wird und die subjektive Wahrnehmung der anrainenden Bevölkerung wissenschaftlich beforscht und in einem umfangreichen Studienbericht veröffentlicht. Darauf aufbauend bekamen die im Land zuständigen Abteilungen den Auftrag, den Ergebnissen entsprechend, Maßnahmen zu prüfen. In dieser Studie wurden auch andere Lärmquellen beleuchtet, aber als besonders störend wurde der Motorradlärm empfunden.
Lange Zeit stand ein Fahrverbot für alle Motorräder an den Wochenenden im Raum. Das wurde jedoch von der Mehrheit der Bevölkerung als weniger zielführend erachtet, als Fahrverbote für laute Motorräder. Ein derartiges Fahrverbot hätte wohl auch drastischere Auswirkungen gehabt. Wir haben uns für einen Kompromiss entschieden, der zirka 7% aller Motorräder auf 5 Straßenzügen (ca. 126 km) und damit jene vom Fahrvergnügen ausschließt, die besonders laut sind. 94 Prozent der Landesstraßen sind, entgegen vieler bewusst falsch gestreuter Informationen, nicht von den Fahrverboten betroffen – u.a. auch die Fernpassstraße.
Wir verstehen das Fahrverbot als Pilotversuch der österreichweit so noch nie in der Form umgesetzt wurde. Selbstverständlich werden wir es begleitend evaluieren und nach Ablauf der Motorradsaison unsere Schlüsse ziehen.
Nun zu Ihrer konkreten Frage:
Der alleinige Einbau eines anderen Auspuffes und eine einfache Messung ist leider nicht ausreichend. Im konkreten Fall muss durch technische Veränderungen am Fahrzeug sichergestellt und durch entsprechende Nachweise belegt werden, dass Ihr Motorrad nunmehr ein Standgeräusch von max. 95 db aufweist. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen wird von der Prüfstelle das eingetragene Standgeräusch in den Fahrzeugpapieren geändert. Wenn das geänderte Standgeräusch den Wert von 95 dB nicht überschreitet, können Sie mit Ihrem Motorrad die von den Fahrverboten betroffenen Strecken befahren. Für diese Änderung kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Landesregierung in OÖ, (Goethestraße in Linz).
In der Hoffnung auf Ihr Verständnis verbleibe ich mit freundlichen Grüßen und wünsche Ihnen und Ihrem Verein eine unfallfreie Motorradsaison,
Robert Nehoda
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Ing. Robert Nehoda
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht
Heiliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck
Tel: +43 512 508 3672
verkehr@tirol.gv.atwww.tirol.gv.at/verkehrs-seilbahnrecht Von: #Posteinlaufstelle <post@tirol.gv.at>
Gesendet: Freitag, 14. August 2020 07:30
An: #Büro LHStv Felipe <buero.lh-stv.felipe@tirol.gv.at>
Betreff: WG: 95DB Begrenzung Motorrad