Fafnir hat geschrieben: Wenn die Katzenaugen entfernt werden, ist das Motorrad natürlich nicht mehr ordnungsgemäß ausgestattet und es kann einen Mängelbericht und/oder eine Verwarnung von 25 Euro geben. Die Untersagung der Weiterfahrt bei einer Kontrolle wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis braucht man allerdings nicht zu befürchten, eine verweigerte Prüfplakette könnte ich mir zwar vorstellen, halte ich aber auch für eher unwahrscheinlich.
Das von Dir geschilderte Verhalten setzt ein Wohlwollen der Rennleitung voraus!
Die haben alles was sie brauchen, um Dich weiter laufen zu lassen. Die legen das als "Manipulation der lichttechnischen Anlage" aus und schon hast Du die Gefährdung, die es braucht, um Dir die Weiterfahrt zu untersagen. (Habe ich mir original beim fehlenden, hinteren Rückstrahler anhören dürfen)
Es kann also gut gehen, muss es aber nicht.