Akrapovic

Alle Infos rund um die Roadster S 1000 XR - S1000XR.

Akrapovic

Beitragvon isak » 28.03.2018, 18:44

mal eine bescheidene frage, ich mag den Akrapovic Schalldämpfer ja gerne Leiden aber nicht den Tiefen (werde nie mit Koffer fahren) sondern den von der S1000R der Motor und Vorschalldämpfer (Kat) ist doch gleich dann müßte er doch an der XR passen habe Euro4 Bj.2017 hat das schon jemand so verbaut wenn ja muss man es Eintragen lassen.
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Re: Akrapovic

Beitragvon kawa90 » 29.03.2018, 16:27

Hi habe schon 2 xr bei meiner letzten Ausfahrt (Glemseck) mit dem HP Akra von der S1r gesehen.
Da Motor und Abgastrakt identisch sind wird man da nichts eintragen müssen.
Die Geräuschemissionen werden ja bei einer Kontrolle auch eingehalten.
Der Sound klingt mMn. am schönsten (Orginal ,Bos,Akra).
Dumpfer und voller im Klang.

Hab mit meinem Akra nur ca. 1800km runter (April17-Oktober17).
Keinerlei Kratzer oder Schäden, sieht aus wie bei der Auslieferung.
Falls Du interesse hast kannst du mir ein Angebot machen (PN), da ich mittlerweile den Gp70R drauf habe.

VG
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Re: Akrapovic

Beitragvon herbyei » 29.03.2018, 18:50

kawa90 hat geschrieben:Da Motor und Abgastrakt identisch sind wird man da nichts eintragen müssen.
Die Geräuschemissionen werden ja bei einer Kontrolle auch eingehalten.
VG


da kennst du dich mit der deutschen gesetzeslage leider zuwenig aus. führe andere also nicht in versuchung... - die können sich auch nicht auf deine meinung im falle des falles berufen.
das fahrzeug hat wie serienmäßig von bmw inkl. aller möglichen original bmw-zubehörteile ausgeliefert eine betriebserlaubnis. ein tausch von teilen bei der s-reihe untereinander ist nur zulässig, sofern es sich um dieselben teile mit der gleichen teilenummer handelt oder von bmw speziell zur verfügung gestellt/freigegeben wurde. die beiden esd sind jedoch nicht identisch und anhand der e-nummer jedem fahrzeug zugeordnet.
die einzige möglichkeit bestände bmw anzuschreiben wegen einer unbedenklichkeitsbestätigung (die vermutlich bmw aber nicht geben wird). auf eine evtl. tüv-eintragung ohne irgendwelche papiere dazu, gehe ich nicht weiter ein. im klartext heißt es, wird ein anderer esd verwendet an einem fahrzeug wo dieser esd nicht zugelassen ist, ist es fahren ohne betriebserlaubnis.
Viele Grüße Herb

Eine Breze ist eine Breze und kein 8-Brötchen.
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Re: Akrapovic

Beitragvon kawa90 » 29.03.2018, 19:13

Ok Prof. Herpes mal wieder am Start.

Bleib mal aufm Boden. Hier gibt es keine Bedenken und auch ich würde das bendekenlos an die XR machen.
Klar kann man sich zuahuse auch einsperren um bloß nicht gegen ein Gesetzt zu verstoßen.
Dafür gibt es gesunden Menschenverstand den erfahrungsgemäß auch die Ordnungshüter besitzen.
Ich lasse mir meinen Spaß nicht von dummen Bestimmungen nehmen, wenn du so ein Mensch bist dann bitte viel Spaß.
Wie gesagt es gibt keinen Unterschied beim Abgastrakt.
Die Geräusch und Abgasemissionen werden auch nicht beeinflusst bzw. überschritten.

Also auf welcher Grundlage will man dem netten XR Fahrer die Weiterfahrt verwehren?
Genau wegen Leuten wie dir exestiern so manche schwachsinnige Prinizipregelungen die keinen Sinn machen.

Wer sein Leben von unnötigen Regeln diktieren lassen will folge Prof. Herpes.....

Nebenbei bin ich natürlich gegen jegliche Veränderungen am Abgastrakt die gegen Emissionsgrenzwerte verstoßen.
Insbesondere das affige entfernen von db Killern.
Dafür sensibilisiere ich auch gerne die Ordnungshüter.



Du bist wahrscheinlich auch der erste der braf die rechtswidrigen Dieselfahrverbote hinnimmt.
Oppurtunisten braucht die Welt nicht.....
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Re: Akrapovic

Beitragvon Dampfplauderer » 29.03.2018, 20:20

@ Kawa90 - Sag mal von welchem Baum bist den du gefallen? Alles was Herbyei geschrieben hat ist absolut richtig und gesetzt konform. Wenn du dich daran nicht halten möchtest ist das deine Sache, viel Spaß damit in der Schweiz...ich hör dich schon heulen wenn die Cops dir das Moped wegnehmen! Btw: Wegen Leuten wie DIR, die sich nicht an Regularien halten gibt es Gesetzte und sicherlich nicht andersherum.

Und was faselst du dann noch, dass du bei Lauten Pötten die Ordnungshüter sensibilisierst?!! - D.h. du hältst dich selber für den ultra Rebell der mit einem anderen Pott an der Karre rumfährt und dabei andere dranhängt wenn sie zu laut sind? - nimm mal weniger von dem Zeug...

nogo nogo nogo
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Re: Akrapovic

Beitragvon Sandie » 29.03.2018, 20:56

herbyei hat geschrieben:da kennst du dich mit der deutschen gesetzeslage leider zuwenig aus.

Ja, offensichtlich gibt's ja einige, die sich damit nicht auskennen...

... ein tausch von teilen bei der s-reihe untereinander ist nur zulässig, sofern es sich um dieselben teile mit der gleichen teilenummer handelt oder von bmw speziell zur verfügung gestellt/freigegeben wurde.

Das ist so nicht ganz richtig.
In erster Linie dürfen schon mal Teile, die nicht der Betriebserlaubnispflicht unterliegen, getauscht werden. Beispielsweise der Fahrersitz - hier darf man auch den der pre-2017er Modelle fahren; der Kennzeichenhalter ist noch ein besseres Beispiel. Soziusausleger usw...usw...
Teile, die der Betriebserlaubnispflicht unterliegen, wie z.B. Beleuchtungseinrichtungen dürfen getauscht werden wenn das "neue" Teil eine Betriebserlaubnis bzw. Bauartgenehmigung hat. In der Regel die "e-Nummer"
Diese Nummer wird aber nicht von BMW vergeben, vielmehr ist BMW da überhaupt nicht in der Lage, Fahrzeugzubehör für ihre Fahrzeuge freizugeben.
Die geltenden Bestimmungen im Rahmen der Betriebserlaubnis werden vom Gesetzgeber bestimmt, nicht vom Fahrzeughersteller.
Beispiel: Blinker oder Spiegel mir e-Nummer.
die einzige möglichkeit bestände bmw anzuschreiben wegen einer unbedenklichkeitsbestätigung (die vermutlich bmw aber nicht geben wird). auf eine evtl. tüv-eintragung ohne irgendwelche papiere dazu, gehe ich nicht weiter ein.

Ich persönlich sehe sehr gute Chancen, einen geeigneten Prüfer zu finden, der den ESD offiziel einträgt. Wenn man es denn offiziel haben möchte...
im klartext heißt es, wird ein anderer esd verwendet an einem fahrzeug wo dieser esd nicht zugelassen ist, ist es fahren ohne betriebserlaubnis.

Das ist nun vollkommen falsch.
Die Betriebserlaubnis erlisch nur unter drei Voraussetzungen:

1. Wenn die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird. Mit Fahrzeugart ist nicht das spezifische Modell gemeint sondern der Fahrzeugtyp. Beispiel: ich baue in einen Roller (Fahrzeugtyp Kleinkraftrad) den Motor der R (Fahrzeugtyp "Motorrad" (ugs.))ein.

oder

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist (u.a. das entfernen der seitlichen Reflektoren an E4-Modellen gehört nicht dazu. Die Gefahr muss zumindest größer als nur abstrakt sein)

oder, und jetzt wird es interessant

3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.
VERSCHLECHTERT, nicht VERÄNDERT. Es ist zumindest fraglich, ob sich einer der beiden Werte durch Tausch des ESD verschlechtert. Unerheblich ist, ob das Abgasverhalten -bei Verschlechterung- immer noch im Rahmen der geltenden Bestimmungen liegt.
Die Nachweispflicht liegt hier übrigens nicht dem Fahrzeugführer sondern der Rennleitung.

Quelle:
19 StVZO
Hentschel zu STVG, wichtig: ab der 43. Ausgabe; vorher wird eine leicht andere Rechtsauffassung vertreten
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Re: Akrapovic

Beitragvon kawa90 » 29.03.2018, 21:46

Dampfplauderer hat geschrieben:@ Kawa90 - Sag mal von welchem Baum bist den du gefallen? Alles was Herbyei geschrieben hat ist absolut richtig und gesetzt konform. Wenn du dich daran nicht halten möchtest ist das deine Sache, viel Spaß damit in der Schweiz...ich hör dich schon heulen wenn die Cops dir das Moped wegnehmen! Btw: Wegen Leuten wie DIR, die sich nicht an Regularien halten gibt es Gesetzte und sicherlich nicht andersherum.

Und was faselst du dann noch, dass du bei Lauten Pötten die Ordnungshüter sensibilisierst?!! - D.h. du hältst dich selber für den ultra Rebell der mit einem anderen Pott an der Karre rumfährt und dabei andere dranhängt wenn sie zu laut sind? - nimm mal weniger von dem Zeug...

nogo nogo nogo


Du musst schon richtig lesen.

Ich bin kein Rebell sondern einer der unsinniges in Frage stellt und nicht wie ein Hund abnickt.
Ich brauch keine Gesetzt um zu wissen was richtig und was falsch ist.
Es gibt genug unnötige Gestzte wie zum Beispiel kollektive Streckensperrungen die ich natürlich auch nicht achte.

Bevor du so viel Luft ins Forum pumpst würde ich dir empfehlen exakt zu lesen.
Der Akra an der XR überschreitet nicht die Geräuschemissionen.

Und ja ich finde es scheiße wenn iwelche Affen meinen sie müssen ihre Pots lauter machen indem sie iwas am Abgastrakt modifizieren was zurecht illegal ist.

Aber der Akra ist ein ESD der genauso auf die XR passt wie er auf die R passt...top.

Wenn sich alle XR-AKRA Fahrer solche Gedanken machen würden.... plemplem

Außerdem zwinge ich meine Meinung niemanden auf...wer selbst nicht weis was korrekt ist und was nicht (Der Akra tut niemanden weh und schadet auch keinem) der soll sich weiter vom Schäferhund treiben lassen...määä ThumbUP
Zuletzt geändert von kawa90 am 29.03.2018, 23:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Akrapovic

Beitragvon kawa90 » 29.03.2018, 21:51

Sandie hat geschrieben:
herbyei hat geschrieben:da kennst du dich mit der deutschen gesetzeslage leider zuwenig aus.

Ja, offensichtlich gibt's ja einige, die sich damit nicht auskennen...

... ein tausch von teilen bei der s-reihe untereinander ist nur zulässig, sofern es sich um dieselben teile mit der gleichen teilenummer handelt oder von bmw speziell zur verfügung gestellt/freigegeben wurde.

Das ist so nicht ganz richtig.
In erster Linie dürfen schon mal Teile, die nicht der Betriebserlaubnispflicht unterliegen, getauscht werden. Beispielsweise der Fahrersitz - hier darf man auch den der pre-2017er Modelle fahren; der Kennzeichenhalter ist noch ein besseres Beispiel. Soziusausleger usw...usw...
Teile, die der Betriebserlaubnispflicht unterliegen, wie z.B. Beleuchtungseinrichtungen dürfen getauscht werden wenn das "neue" Teil eine Betriebserlaubnis bzw. Bauartgenehmigung hat. In der Regel die "e-Nummer"
Diese Nummer wird aber nicht von BMW vergeben, vielmehr ist BMW da überhaupt nicht in der Lage, Fahrzeugzubehör für ihre Fahrzeuge freizugeben.
Die geltenden Bestimmungen im Rahmen der Betriebserlaubnis werden vom Gesetzgeber bestimmt, nicht vom Fahrzeughersteller.
Beispiel: Blinker oder Spiegel mir e-Nummer.
die einzige möglichkeit bestände bmw anzuschreiben wegen einer unbedenklichkeitsbestätigung (die vermutlich bmw aber nicht geben wird). auf eine evtl. tüv-eintragung ohne irgendwelche papiere dazu, gehe ich nicht weiter ein.

Ich persönlich sehe sehr gute Chancen, einen geeigneten Prüfer zu finden, der den ESD offiziel einträgt. Wenn man es denn offiziel haben möchte...
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Das ist nun vollkommen falsch.
Die Betriebserlaubnis erlisch nur unter drei Voraussetzungen:

1. Wenn die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird. Mit Fahrzeugart ist nicht das spezifische Modell gemeint sondern der Fahrzeugtyp. Beispiel: ich baue in einen Roller (Fahrzeugtyp Kleinkraftrad) den Motor der R (Fahrzeugtyp "Motorrad" (ugs.))ein.

oder

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist (u.a. das entfernen der seitlichen Reflektoren an E4-Modellen gehört nicht dazu. Die Gefahr muss zumindest größer als nur abstrakt sein)

oder, und jetzt wird es interessant

3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.
VERSCHLECHTERT, nicht VERÄNDERT. Es ist zumindest fraglich, ob sich einer der beiden Werte durch Tausch des ESD verschlechtert. Unerheblich ist, ob das Abgasverhalten -bei Verschlechterung- immer noch im Rahmen der geltenden Bestimmungen liegt.
Die Nachweispflicht liegt hier übrigens nicht dem Fahrzeugführer sondern der Rennleitung.

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Freut mich das hier einer Ahnung hat und das auch belegen kann.

Top die Luft aus den Segeln genommen.
Vorallem dem, der meinte er kann andere (mit falschen Behauptungen belehren) plemplem plemplem :clap:
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Re: Akrapovic

Beitragvon TimoXR » 29.03.2018, 22:11

...irgendwie habe ich auch den Eindruck dass es hier einige gibt die, die Gesetze im Zweifelsfall (ich finde hier kann man beide Standpunkte vertreten) gegen sich selbst und ihresgleichen auslegen nur im mit vermeintlichem Fachwissen zu glänzen. Schon seltsam und wenn man dann noch Pech hat werden die Posts noch gelöscht, weil sich jmd. beschwert hat. Kannte ich bis dato aus anderen Foren weniger!
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Re: Akrapovic

Beitragvon herbyei » 30.03.2018, 00:46

.
kawa90 und Sandie: ihr seit wahre helden. (verzichte auf smilie)

es gehr hier einzig und allein um den akrapovic-esd an der R und XR. wenn mein beitrag der sich nur auf dieses eine thema auf den esd bezieht, aus dem zusammenhang gerissen wird, stellt sich natürliche ein anderes bild dar.

bezüglich geräusch- und abgas seit ihr mit euren ausführungen/glauben auch schlauer als bmw.

gratuliere wie ihr euch eure eigene welt zusammenbastel, verschont andere aber damit. amen.
Zuletzt geändert von herbyei am 30.03.2018, 00:49, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße Herb

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Re: Akrapovic

Beitragvon kawa90 » 30.03.2018, 00:47

herbyei hat geschrieben:.
kawa90 und Sandie: ihr seit wahre helden. (verzichte auf smilie)

es gehr hier einzig und allein um den akrapovic-esd an der R und XR. wenn mein beitrag der sich nur auf dieses eine thema auf den esd bezieht, aus dem zusammnehang gerissen wird, stellt sich natürliche ein anderes bild dar.

bezüglich geräusch- und abgas seit ihr mit euren ausführungen/glauben auch schlauer als bmw.

gratuliere wie ihr euch eure eigene welt zusammenbastel, verschont andere aber damit. amen.




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Re: Akrapovic

Beitragvon herbyei » 30.03.2018, 00:52

.
kawa90: ein brunnenvergifter wie du, der lenkt nur immer von seinen eigenen baustellen ab und schafft ringsum neue, warum wohl?
Viele Grüße Herb

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Re: Akrapovic

Beitragvon Sandie » 30.03.2018, 03:41

herbyei hat geschrieben:...aus dem zusammenhang gerissen wird


Dachte ich mir schon, dass dir der Zusammenhang verloren geht - ich hätte einfachere Worte benutzen sollen...

Wie dem auch sei, ich würde mich ja gerne weiter mit dir intellektuell duellieren - aber ich lass es an dieser Stelle sein; du bist unbewaffnet.
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Re: Akrapovic

Beitragvon isak » 30.03.2018, 09:56

erst mal danke für eure Antworten, ich werde beim Tüv Nord nach fragen was ich machen muß bevor ich hunderte von Euros in die Hand nehme und es im Forum noch zum Krieg kommt. Danke kiss
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Re: Akrapovic

Beitragvon RD350-YPVS » 30.03.2018, 10:12

Passen bestimmt! Aber die ABE oder Teilegutachten nur S1000R Euro4 und nicht XR. Deine Entscheidung, illegal fahren oder eintragen lassen über eine §19 Abnahme.
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