R-Techi hat geschrieben:Heli hat geschrieben:@R-Techi: Es gibt da einen gaaaanz bösen Satz in §19: "...
Damit ist klar definiert, auch ein Teil mit e-Nummer darf die Einschränkungen (Fahrgeräusch) der Genehmigung des Fahrzeuges nicht beeinträchtigen.
Also zunächst mal möchte ich das Thema hier nicht zumüllen, vielleicht kann der Admin ein eigenes Thema bilden, wo man sich weiter austauschen kann.
Zur Sache @Heli:
die von dir zitierten Einschränkungen zielen nicht auf das Fahrgeräusch. Vielmehr geht es beispielsweise um bestimmte Motorvarianten des gleichen Modells, Baujahre, nur mit Original-Krümmer zu verwenden ... usw
Eine e-Nummer bekommt ein Hersteller von einem Zubehörteil nicht geschenkt, sondern muss definierte Typ-Prüfungen an dem betreffenden Modell bestehen. Deshalb gibt es ja auch Verwendungslisten bei der jeweiligen EG-Betriebserlaubnis. Beim Auspuff muss natürlich die Lautstärke (zzgl. Toleranz) eingehalten werden, sonst keine e-Nummer.
Kannst du das was du da schreibst auch irgendwie mit einem Gesetzestext begründen?
Wo lässt dieser Satz für dich erkennen, dass er nicht für die Lautstärke gilt, es gibt da für mich keine.
Du gibst hier meiner Meinung nach Leuten völlig falsche Auskünfte und verweist selbst noch auf die Paragraphen die deine Aussagen klar wiederlegen....
Nur ums nochmal kurz zusammenzufassen, Punt 2a aus §19 STVZO auf den sich der Satz bezieht:
2. a)eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder
Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Also ein EWG zugelassenenes Teil darf keine Einschränkung des Fahrzeugs überschreiten, mit welchen Mitteln der Hersteller seine Prüfung bekommen hat spielt hier keine Rolle, ein Zubehör Auspuff darf nicht lauter sein, als die im Schein eingetragenen Werte des Motorrads angeben.
Ich bin aber natürlich immer gern bereit dazu zu letnen, aber bitte dann nur mit den entsprechenden Pasagen aus dem Gesetzestext!!!!