Aktueller Hinweis zum Felgen pulvern:
Hab heute die Felgen zum Pulvern abgegeben.
Der Beschichter tat sich schwer (gefühlt) den Auftrag unter vorbehalt anzunehmen, weil es ein DEKRA-Gutachten gibt.
Demnach ist wohl seit 2004 schon die BE erloschen, wenn gepulvert wird.
Grund: evtl. Schäden an der Felge können im Nachhinein schwer rekonstruiert werden. Sollten also Haarrisse vorhanden sein, die evtl. durch das Entlacken (chemisch oder mechanisch) entstanden sind, einen Unfall zur Folge haben,
so ist im Vorfeld die BE erloschen.
Hab das Schreiben nicht gelesen, solle aber dem Beschichter eine Haftungsentbindung unterzeichnen.
Kann das zwar logisch nach vollziehen, hab jedoch nie von solch einer Möglichkeit gehört.
Weder der Lacker der Kunsstoffteile, der mir das Pulvern empfahl, noch die BMW-Niederlassung teilten mir soetwas mit.
Auch der Entlackungsbetrieb gab mir keine Infos.
Was meint ihr?