kein DB Killer: wo steht´s in der ABE?

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kein DB Killer: wo steht´s in der ABE?

Beitragvon Berodan » 14.04.2019, 19:28

Moin zusammmen,

war bisher stiller Mitleser mit feuchten Träumen von einer S1000R, diesen Monat hat dann endlich eine schwarze Schönheit ihren Weg zu mir gefunden.

Ich habe von einem Freund seinen "abgelegten" Auspuff für n´ Appel und ein Ei bekommen (AC Schnitzer Stealth).
Dieser hat bekanntermaßen keinen DB Killer.
Nun wurde ich vorige Woche angehalten.
Der freundliche Herr der Rennleitung sprach mich daraufhin auf das große Loch im Auspuff an. Ich erklärte ihm daraufhin dass der Topf ohne DB Killer legal wäre.
Anschließende Frage: "Wo steht das denn in der ABE?". Und weder er noch ich waren in der Lage einen Eintrag zu entdecken cofus
Der Herr von der Rennleitung meinte daraufhin "Im Zweifel für den Angeklagten, machen wir ne Messung."
Die Messung war im grünen Bereich. Wir standen dann am Ende aber etwas verwundert da, warum so etwas nicht in der ABE steht.

Die Kontrolle war absolut respektvoll, gibt aber leider auch andere Kollegen die bei Veränderungen sofort Rot sehen. Dafür hätte ich dann eigentlich ganz gerne eine Möglichkeit nachzuweisen das ein DB Killer nicht benötigt wird.
Zu Hause habe ich dann mal die Auspuff ABE für meine alte Maschine rausgezogen. Der Auspuff war nur mit DB Killer legal.
Aber auch hier war nichts aus der ABE ersichtlich. Lediglich Kat, Auspuff und Serienkrümmer waren als Teil der Abgasanlage in der ABE ausgeführt.

Hat irgendwer von euch ne Ahnung wo die Erfordernis eines DB Killers in einer ABE zu finden ist? scratch

ABE des Schnitzers: https://acschnitzer.shop/WebRoot/Store2 ... R_EGBE.pdf

ABE meines alten Auspuffs an der F800 (DB Killer erforderlich): https://remus-motorrad.de/WebRoot/Store ... 4_2268.pdf
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Re: kein DB Killer: wo steht´s in der ABE?

Beitragvon Sandie » 14.04.2019, 21:53

Du hättest ihn mal fragen sollen, wo bitteschön steht, das jeder Auspuff einen DB eater braucht.

Wenn der vorhandene Auspuff ohne eater die gesetzlichen Bestimmungen einhält, wozu soll dann ein zusätzlicher eater da sein?

Wenn der Schnitzer nicht manipuliert ist und zugelassen, dann ist damit alles gesagt.
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Re: kein DB Killer: wo steht´s in der ABE?

Beitragvon scaltbrok » 15.04.2019, 07:01

Kann man denn in deinen topf einen db eater einbauen? Also ist ein schraubenloch vorhanden?

Welche R hast du? Mit euro 4? Ich meine das es ein bestandteil der euro4 ist das endtöpge keinen herausnehmbaren db killer mehr haben dürfen und somit auch nicht manipulierbar sind.


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Re: kein DB Killer: wo steht´s in der ABE?

Beitragvon Berodan » 15.04.2019, 08:46

scaltbrok hat geschrieben:Kann man denn in deinen topf einen db eater einbauen? Also ist ein schraubenloch vorhanden?

Welche R hast du? Mit euro 4? Ich meine das es ein bestandteil der euro4 ist das endtöpge keinen herausnehmbaren db killer mehr haben dürfen und somit auch nicht manipulierbar sind.


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Ist eine Euro 3 Maschine. Ein DB Killer ist nicht vorgesehen.
Aber aus Erfahrung mit Bekannten die Euro 4 Maschinen fahren: bestimmte Hersteller bieten immer noch "legale" Töpfe mit entfernbarem DB Killer an.

Sandie hat geschrieben:Du hättest ihn mal fragen sollen, wo bitteschön steht, das jeder Auspuff einen DB eater braucht.

Wenn der vorhandene Auspuff ohne eater die gesetzlichen Bestimmungen einhält, wozu soll dann ein zusätzlicher eater da sein?

Wenn der Schnitzer nicht manipuliert ist und zugelassen, dann ist damit alles gesagt.


Ich bin derselben Meinung. Ich hätte nur gerne für alle Fälle ein "Totschlagargument" falls der Vorwurf der Abgasanlagenmanipulation im Raum steht.
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Re: kein DB Killer: wo steht´s in der ABE?

Beitragvon herbyei » 15.04.2019, 10:41

.
Grundsätzlich weiß jeder der sich einen anderen Auspuff anbaut ob diese eine EG-Betriebserlaunbis für sein Fahrzeug hat oder nicht. Der Hersteller bzw. Händler verweist in der Produktinformation auch darauf, ob und wie dieses Teil eine Straßenzulassung hat. Deshalb finden sich immer Angaben wie: ohne DB-Killer zugelassen, nur mit db-killer - das entfernen oder modifizieren führt zum Verlust der EG-BE und darf nur für Rennsportzwecke benutzt werden.

Manch Hersteller liefert eine sogenannte Servicekarte mit, auf der die Richtigkeit der e-Nummer und der zugehörigen Modelle bestätigt wird und erleichtert es dem Beamten und Prüfer, jedoch sind irgendwelche Nachweise mitzuführen nicht notwendig.

Bei Auspuffanlagen die eine EG-Betriebserlaunbis haben, ist ein e-Prüfzeichen aufgeprägt. Nach EU-Recht ist dieses Prüfzeichen alleiniger Lagalitätsnachweis. Es muss daher nichts mehr mitgeführt werden.
Der Fahrzeughalter hat seine Nachweispflicht erfüllt, wenn er dieses Prüfzeichen bei einer Verkehrskontrolle oder TÜV darauf vorweist. Dem kontrollierenden Beamten steht es frei, das Prüfzeichen bei der Genehmigungsbehörde entschlüsseln und prüfen zu lassen.
- Das ist somit Dein Totschlagargument.

Wir reden hier von legalen Anlagen! Bei denjenigen die gefakte Nummern, nicht zugelassene, ..., manipulierte Anlagen haben, diese müssen es selber ausbaden was aus einer Überprüfung und Feststellung erfolgt.

E-Prüfzeichen, Gesetzeslage:
97/24 EG-Richtlinie Kapitel 9 Anhang VI oder 134/2014 EG-Richtlinie Anhang IX
StVZO § 49 Abs. 2a
Innerhalb der EU können länderspezifische Sonderregelungen gelten. (In Italien wollen die Ordnungshüter die Servicekarte bei einer Kontrolle sehen.)
Viele Grüße Herb

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Re: kein DB Killer: wo steht´s in der ABE?

Beitragvon Udo-MH » 15.04.2019, 11:23

Das man die ABE nicht mitführen muss ist ein Märchen. Eine Typen/Fahrzeugzuordnung vor Ort ist auch mit E-Prüfzeichen nicht möglich. Kommst du der Rennleitung mit den Paragraphen und dem Spruch E-Prüfzeichen = Legal, harken die dein Bike erst recht komplett von hinten nach vorne durch.

Eine E-Nummer bedeutet nur das ein Bauteil/Baugruppe geprüft wurde. Wozu und weswegen bleibt dabei völlig offen. Ohne KBA Nummer ist das nichts wert.

Wenn du z.B. Bremshebel verbaust mit E-Nummer und du hast die dazugehörige KBA Nummer und die ABE nicht gehst du zu Fuß weiter. Die Rennleitung muss btw garnichts entschlüsseln. Das macht der TÜV auf der Verwahrstelle wo dein Bike dann landet.

Du bist immer besser beraten wenn du alle ABEs und sonstige Bescheinigungen mit hast. Das finden auch die Streckenposten gut.

Bezogen auf StVZO. §19 Abs 4 sollte man es einfach so hinnehmen das die E-Nummer eine gute Idee war aber es wie so viele nur halbgar ist in der EU.

Lieben Gruß,
Udo
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Re: kein DB Killer: wo steht´s in der ABE?

Beitragvon herbyei » 15.04.2019, 12:59

.
Du solltest Äpfel nicht mit Birnen vergleichen, da ABE und EG-BE zwei verschiedene Angelegenheiten sind und gesetzmäßig auch anders gehandhabt werden.

Die Überschrift, wo steht's in der ABE, ist somit falsch in Bezug auf Auspuffanlagen wie hier die nach EG-BE erteilt wurden.

Für den Auspuff mit e-Prüfzeichen/EG-Genehmigung ist ergänzend zum vorgenannten Beitrag § 19 Abs3 S2 StVZO und demnach sind nach § 19 Abs4 StVZO hierfür keine Papiere mitzuführen.
Eine Mitführpflicht der Papiere sind nach § 19 Abs4 StVZO solche die eine nationale Genehmigung haben wie z.B. ABE für den Bremshebel.

Auch die Beamten und Prüfer müssen sich daran halten, ohne wenn und aber. Der Beamte hat vor Ort die Möglichkeit der Überprüfung.
Du solltest daher andere hier nicht verunsichern, wenn Du evtl. im Umgang bei einem kontrollierenden Beamten etwas anderes erfahren hast bzw. solltest Dein Wissen auffrischen, da es wozu und weswegen eben nicht offen bleibt und ein Teil mit EG-BE keine KBA-Nr. bekommen kann.
Viele Grüße Herb

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Re: kein DB Killer: wo steht´s in der ABE?

Beitragvon der Uli » 15.04.2019, 17:35

SC-Project hat das.

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Re: kein DB Killer: wo steht´s in der ABE?

Beitragvon herbyei » 15.04.2019, 17:50

.
Das nette an den Bescheinigungen von SCProjekt ist, dass der TÜV SÜD dort in München davon nichts weiß/hat, da dieses Dokument tatsächlich auf die TÜV SÜD-Gruppe in Mailand und dort zu einer bestimmten Person zurückzuführen ist.
Viele Grüße Herb

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Re: kein DB Killer: wo steht´s in der ABE?

Beitragvon Udo-MH » 15.04.2019, 18:40

Ok herbyei.

Ich fange mal anders an.

Ich kaufe einen Auspuff von privat. Der hat das Ding woher auch immer und er passt an mein Euro4 Bike. Er hat nichts ausser dem glorreichen Hinweis es ist doch eine E-Nummer drauf.

Woher weiss ich jetzt das der Auspuff legal ist und ob der für mein Modell überhaupt abgas- und lärmtechnisch im günen ist?

Danke für deine Antwort ohne das Zitieren von irgendwelchen Paragraphen!

Lieben Gruß,
Udo
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Re: kein DB Killer: wo steht´s in der ABE?

Beitragvon Kajo » 15.04.2019, 19:49

Udo-MH hat geschrieben:... Ich kaufe einen Auspuff von privat. Der hat das Ding woher auch immer und er passt an mein Euro4 Bike. Er hat nichts ausser dem glorreichen Hinweis es ist doch eine E-Nummer drauf. Woher weiss ich jetzt das der Auspuff legal ist und ob der für mein Modell überhaupt abgas- und lärmtechnisch im günen ist?


Zunächst einmal sollte man sich, zum Beispiel auf der Seite des Herstellers, überzeugen ob der ESD tatsächlich für das eigene Fahrzeug geeignet ist. Hat er dann eine "E-Nummer" und einen DB-Eater sollte dies bei einer Kontrolle kein Problem darstellen.

Udo-MH hat geschrieben:... Danke für deine Antwort ohne das Zitieren von irgendwelchen Paragraphen!...


Es ist hier und da nun einmal, jedenfalls nach meiner Meinung, besser wenn auch klar auf Gesetze, Rechtsverordnungen oder sonstige "Bescheinigungen" hingewiesen wird und von daher möchte ich herbyei für seinen qualifzizierten Beitrag danken.

Gruß Kajo
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Re: kein DB Killer: wo steht´s in der ABE?

Beitragvon herbyei » 15.04.2019, 20:29

.
Danke Kajo,
ergänzend noch: hilfreich sind Infos hier im Forum durch die SUFU zu bekommen, da sind legale und nicht legale Anlagen und Bebilderungen vorhanden, auch von db-eater original und geändert. Auch ist es hilfreich Bilder beim gockel an den jeweiligen Mopeds anzuschauen und auch die Kleinanzeigen mit anderen zu vergleichen. Und ein kurzes Telefonat mit einem Händler der diesen vertreibt bestätigt gleich die Legalität.
Die meisten gebrauchten Anlagen sind legal und in einem guten Zustand und sehr oft kennt man sich hier auch im Forum oder wer in kleinanzeigen von hier verkauft. Leider gibt es auch Belzebuben die ESD als legal mit e-nummer anpreisen, obwohl diese gekürzt und db-eater abgeändert wurden (war erst kürzlich für die RR). Werden die bei Zweifel aber darauf hingewiesen/gefragt, dass nach dem Kauf der ESD einer Überprüfung zugeführt wird, dann sind diese Anzeigen schnell verschwunden oder werden dann auf racing abgeändert.
Viele Grüße Herb

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Re: kein DB Killer: wo steht´s in der ABE?

Beitragvon andyr62 » 16.04.2019, 06:53

Ich habe auch den AC Schnitzer Stealth. Bin schon mehrfach kontrolliert worden.
Meistens kein Problem. Nur einer vermisste den sonst üblichen DB-Killer.
Bei der Euro 3 Maschine ist der Dämpfer im Brotkasten, auch beim Originalauspuff
kann man durchschauen, da ist nix. Damit waren bisher alle Kontrolleure zufrieden.
Die E-Nummer vom AC-Schnitzer ist innen zur Schwinge hin beim Übergang vom Metall zum
Carbon eingestanzt und nur mit Spiegel zu sehen ...
Viele Grüße
Andy
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Re: kein DB Killer: wo steht´s in der ABE?

Beitragvon Noppenkiller » 16.04.2019, 07:26

In österreich musst du die papiere für den auspuff immer mitführen, sonst zahlst du.
Die e nummer beweist nicht dass der auspuff für dein moped zugelassen ist.
Ich weiss das aus Erfahrung und habe dafür "gebüsst".
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Re: kein DB Killer: wo steht´s in der ABE?

Beitragvon Mavro » 16.04.2019, 10:02

Bei den 2017/2018er ist der Akropovic-Auspuff serienmässig. Einen anderen gibt es nicht. Wie erkläre ich, im Falle einer Kontrolle, dem Herrn Beamten, dass es ein legaler Auspuff ist und sogar serienmäßig verbaut. Er hat eine E-Nummer.
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