geggo hat geschrieben:"Deaktivierung wird angezeigt"
geggo hat geschrieben:Nur wenn das abgeschaltete ABS nicht angezeigt wird.....dann hallejuja.
geggo hat geschrieben:Baujahr,bestimmte Regeln/Forderungen zu erfüllen,um am Strassenverkehr teilnehmen zu dürfen,bzw. die Zulassung zu bekommen.Diese Forderungen im Nachhinein zu umgehen oder zu ändern ist schlichtweg verboten.
Mal ein Beispiel gar nicht so weit weg,nämlich die Mega-Katzenaugen an den Telegabeln der Moped`s ab Bj. 2017.Da müssen die dran sein,diese abzumachen nur weil an den Bj. bis 2016 keine sind,ist rechtlich verboten.
Oder z.B. beim Auto der Katalysator oder Reifenwächter,nur weil der Golf I sowas nicht hat,kannst Du den bei einem neuen Auto nicht einfach ausbauen,weglassen oder abschalten.Max. ignorieren kannst Du es,dann bist Du aber in der Haftung wenn es Probleme gibt....( VW und "abschalten" war jetzt vielleicht ein doofes Beispiel,aber naja.... )
Und genau das ist der Punkt,mit dem Wissen den Stecker angesteckt zu haben und gewisse Helferlein (z.B. ABS) abzuschalten,welche Vorschrift sind,übernimmst Du die alleinige Haftung......
geggo hat geschrieben: "Codierstecker einbauen" ,Seite 58 : "Codierstecker nicht auf öffentlichen Straßen einsetzen".
geggo hat geschrieben:"Dynamic Pro",Seite 121: "...wie man sie in der Regel nur auf Rennstrecken vorfindet."
geggo hat geschrieben:"Codierstecker einbauen" ,Seite 58 : "Codierstecker nicht auf öffentlichen Straßen einsetzen".
"...Es sei den wir machen das bewusst immer wieder...."
Was genau macht man mit einem "immer" eingelegtem Stecker,bzw. "immer wieder" eingelegtem Stecker?Genau diesen Punkt erfüllen.Da gehts nicht darum wie oft oder wie viele Meter Du auf dem Hinterrad fährst.
Bitte auch Punkt 6.4.4.1. lesen....
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