Wheelie in welchem Modus?

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Re: Wheelie in welchem Modus?

Beitragvon Schwarz(b)renner » 28.12.2017, 07:02

Schon interessant: mein BMW Verkäufer meinte auch "mit Stecker nicht innerhalb der STVO".
Das Handbuch sagt dazu kein Sterbenswörtchen. Nur "Du solltest wissen, was du tust..."
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Re: Wheelie in welchem Modus?

Beitragvon JC77 » 28.12.2017, 07:17

Wieso sollte das auch illegal sein? Im Endeffekt wird sie nicht lauter, nicht schneller, sondern schaltet nur die Helfer ab. Es gibt genug bikes auf dem Markt, die gar keine Helfer besitzen, von daher sehe ich da kein Problem.

Ich fahre meine meist im Sport Modus und ziehe im zweiten Gang ordentlich am Gas, dann kommt sie schon hoch, aber ich bin einfach total der Schisser und lasse meist gleich wieder los, sodass ich nur minimal hochkomme. Im ersten schnellt sie dafür aber böse hoch, aber das ist dann eher unkontrolliert.

Finde wheelies schon geil, aber ich denke immer ans bike und lass es dann auch meist.


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Re: Wheelie in welchem Modus?

Beitragvon fazer-fighter » 28.12.2017, 07:28

Wußte, dass dieses Thema wieder aufkommt. Und nein, es ist nicht illegal, den Stecker zu stecken. Gehe davon aus, dass BMW das so gemeint hat: Das Mopped ist so ausgestattet, dass ABS, DDC und Wheelie Kontrolle immer aktiv sind. Du kannst ja nun zwischen den Modi "RAIN", "ROAD" und "DYNAMIC" hin und her schalten. Damit du nicht "ausversehen" in DynamicPro schaltest, hat BMW vorgesehen, dass du aktiv dafür was machen mußt und zwar den Stecker einstecken.
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Re: Wheelie in welchem Modus?

Beitragvon JC77 » 28.12.2017, 08:25

Genau, das zum einen und zum anderen auch einfach aus rechtlicher Sicht.

Es gibt genug deppen, die den Modus wählen und nach einem Sturz an bmw rantreten und Schadenersatz fordern, da das Motorrad doch alle Helfer hat und diese doch hätten eingreifen müssen.

Seis drum, es geht ja um wheelies und ich behaupte mal, dass dies mit Können bereits im Sport Modus geht. Ich sehe ja, wie sie hoch geht. Mir fehlt das Können, um sie oben zu halten.


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Re: Wheelie in welchem Modus?

Beitragvon fazer-fighter » 28.12.2017, 08:47

So isses. Ich fahr immer im Dynamic Mode Hier ist es mir mehrfach ungewollt passiert, dass sie vorne abgehoben hat. Mal beim Überholen und schalten vom 3ten in den 2ten. Sogar mal beim Durchbeschleunigen mit Quickshifter vom 3ten in 4ten bei 190. Da ich auch kein Könner bin, hab ich sie immer sofort wieder runtergelassen
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Re: Wheelie in welchem Modus?

Beitragvon geggo » 28.12.2017, 11:15

Hallo,

@JC77
[i]Wieso sollte das auch illegal sein? Im Endeffekt wird sie nicht lauter, nicht schneller, sondern schaltet nur die Helfer ab. Es gibt genug bikes auf dem Markt, die gar keine Helfer besitzen, von daher sehe ich da kein Problem.[/i]

Das ist leider ein Trugschluss.......
Fahrzeuge (nicht nur Moped`s) haben ab einem bestimmtem Baujahr,bestimmte Regeln/Forderungen zu erfüllen,um am Strassenverkehr teilnehmen zu dürfen,bzw. die Zulassung zu bekommen.Diese Forderungen im Nachhinein zu umgehen oder zu ändern ist schlichtweg verboten.
Mal ein Beispiel gar nicht so weit weg,nämlich die Mega-Katzenaugen an den Telegabeln der Moped`s ab Bj. 2017.Da müssen die dran sein,diese abzumachen nur weil an den Bj. bis 2016 keine sind,ist rechtlich verboten.
Oder z.B. beim Auto der Katalysator oder Reifenwächter,nur weil der Golf I sowas nicht hat,kannst Du den bei einem neuen Auto nicht einfach ausbauen,weglassen oder abschalten.Max. ignorieren kannst Du es,dann bist Du aber in der Haftung wenn es Probleme gibt....( VW und "abschalten" war jetzt vielleicht ein doofes Beispiel,aber naja.... )

Und genau das ist der Punkt,mit dem Wissen den Stecker angesteckt zu haben und gewisse Helferlein (z.B. ABS) abzuschalten,welche Vorschrift sind,übernimmst Du die alleinige Haftung......

Lies mal hier,speziell die Punkte 6.4.2.1. und 6.4.4.1.(auch wenns sich das auf PKW`s bezieht) https://books.google.de/books?id=IgysDAAAQBAJ&pg=PA360&lpg=PA360&dq=abs+am+fahrzeug+bewu%C3%9Ft+abschalten&source=bl&ots=MjMdiDSv-p&sig=TJUyUDldPMzX1Jy_BuEJPGN7YOU&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwiokv6at6zYAhVHIlAKHSUrChoQ6AEIWzAH#v=onepage&q=abs%20am%20fahrzeug%20bewu%C3%9Ft%20abschalten&f=false

Mit dem Anstecken des Steckers erfüllst Du alle Kriterien,"bewußt" in die Bordelektronik eingegriffen,"Deaktivierung wird angezeigt".D.h. Du versetzt das Fahrzeug bewußt in einen anderen Zustand,als es für den Strassenverkehr zugelassen wurde.BMW will mit dem Stecker nur eins erreichen...: BMW nix Schuld,sondern Du.
Finde ich allerdings legitim von BMW,da es ermöglicht wird,das Moped auf einer Rennstrecke ordnungsgemäß zu bewegen.


Quelle/Link: Haftung und Versicherung bei Personenkraftwagen mit Fahrerassistenzsystemen
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MfG Geggo
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Re: Wheelie in welchem Modus?

Beitragvon ursjuerg » 28.12.2017, 11:52

geggo hat geschrieben:"Deaktivierung wird angezeigt"

Kannst Du mal ein Bild des Displays mit der Meldung machen?
Und warum stellst Du nicht einen Link zu relevanten Vorschriften für Motorräder ein.?
Zumindest mein Auto hat keine Wheelie Control und meine S100rr kein ESP.

Nach den vielen vorweihnachtlichen Märchen ist es nicht leicht sich davon zu lösen.
Gruss Urs
Ich fange morgens schwach an, aber dafür lasse ich mittags stark nach!
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Re: Wheelie in welchem Modus?

Beitragvon Meister Lampe » 28.12.2017, 12:02

Geggo ... vergiss es , ließ die Bedienungsanleitung und zeig wo steht , du darfst den Stecker nicht gesteckt haben und im Straßenverkehr benutzen ... ;-)
Selbst der Slickstecker bei der ÄRÄR , darf benutzt werden im Straßenverkehr und das ist auch gut so ... 8)

Es gibt kein Verbot dafür ... winkG

Gruß Uwe Bild
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Re: Wheelie in welchem Modus?

Beitragvon geggo » 28.12.2017, 12:12

Hallo,

Kannst Du mal ein Bild des Displays mit der Meldung machen?
Da ich den Stecker nicht dran habe,kann ich kein Bild machen.Nur wenn das abgeschaltete ABS nicht angezeigt wird.....dann hallejuja.
Die "Steckerfahrer" werden wohl Antwort darauf haben.

Und warum stellst Du nicht einen Link zu relevanten Vorschriften für Motorräder ein.?
Sorry,dass ich den nicht grad zur Hand habe.... werde heute Nacht mal guuuuuugeln.Aber prinzipiell braucht nur jeder in seine Versicherungspolice/AGB`s gucken oder bei seiner Versicherung mal nachfragen:" Hab ich mit bewußt abgeschaltenen Fahrerassi-systemen weiterhin Versicherungsschutz?" :clap: :clap:

Zumindest mein Auto hat keine Wheelie Control und meine S100rr kein ESP.
Dann hast Du es nicht verstanden,was bei der Zulassung des Fahrzeuges nicht Vorschrift war,mußt Du auch nicht beachten.Wenn Du an deiner RR eben kein ESP hat,kannst Du es doch auch nicht ausschalten..... kiss

MfG geggo
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Re: Wheelie in welchem Modus?

Beitragvon ursjuerg » 28.12.2017, 12:30

geggo hat geschrieben:Nur wenn das abgeschaltete ABS nicht angezeigt wird.....dann hallejuja.

Das ABS kann ich auch ohne Codierstecker abschalten. Wird dann mit Lämpchen angezeigt.

Und hat mit dem Thema "Wheelie" Null und nichts zu tun!

Der Stecker muss nur gesteckt werden wenn die Hexe im Lebkuchenhaus in den Ofen soll!
Gruss Urs
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Re: Wheelie in welchem Modus?

Beitragvon agentsmith1612 » 28.12.2017, 12:30

geggo hat geschrieben:Baujahr,bestimmte Regeln/Forderungen zu erfüllen,um am Strassenverkehr teilnehmen zu dürfen,bzw. die Zulassung zu bekommen.Diese Forderungen im Nachhinein zu umgehen oder zu ändern ist schlichtweg verboten.
Mal ein Beispiel gar nicht so weit weg,nämlich die Mega-Katzenaugen an den Telegabeln der Moped`s ab Bj. 2017.Da müssen die dran sein,diese abzumachen nur weil an den Bj. bis 2016 keine sind,ist rechtlich verboten.
Oder z.B. beim Auto der Katalysator oder Reifenwächter,nur weil der Golf I sowas nicht hat,kannst Du den bei einem neuen Auto nicht einfach ausbauen,weglassen oder abschalten.Max. ignorieren kannst Du es,dann bist Du aber in der Haftung wenn es Probleme gibt....( VW und "abschalten" war jetzt vielleicht ein doofes Beispiel,aber naja.... )

Und genau das ist der Punkt,mit dem Wissen den Stecker angesteckt zu haben und gewisse Helferlein (z.B. ABS) abzuschalten,welche Vorschrift sind,übernimmst Du die alleinige Haftung......


Ich gebe dir in allen Punkten Recht. Dennoch glaube ich nicht, dass der Stecker stecken und damit das aktivieren des Dynamik Pro Modus und fahren in diesem Modus direkt die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Deine Beispiele mit Kat, Reifendrucksensoren oder Katzenaugen sind durchweg verständlich und ich komme zu selben Schluss.
Zu schreibst es ja selber, Entfernen von zulassungsrelaventen Teilen für zur Erlöschung der Betriebserlaubnis und ist damit illegal. Soweit sind wir auf einer Welle.

Dynamik Pro ist meiner Meinung nach aber ein Bestandteil der Zulassung, denn zum einen wird in der Bedienungsanleitung nichts von "nicht STVO" konform oder "Erlöschung der Betriebserlaubnis" oder "nicht in diesem Modus auf öffentlich Straßen bewegen." erwähnt.
Zum anderen wird hier nichts zulassungstechnisches entfernt doer gänzlich abgeschaltet.

Hier die Punkte wie sie unter Dynamik Pro in der Bedienungsanleitung zu finden sind:
- Das ABS greift in diesem Fahrmodus später ein als im Fahrmodus DYNAMIC. Der kürzeste Bremsweg kann erreicht werden. --> ABS bleibt an regelt nur anders
- Die Abhebeerkennung für das Hinterrad unterstützt nur noch minimal. Es kann zum Abheben des Hinterrads kommen! --> Abhebekontrolle hinten regelt anders, ist aber für STVO nicht relevant
- Die Unterstützung beim integralen Druckaufbau wird früher reduziert als im Fahrmodus DYNAMIC. --> Anderes Regelverhalten der Integralbremse
- ABS für Hinterrad ist eingeschaltet. Die Unterstützung ist gegenüber dem Fahrmodus DYNAMIC reduziert. --> ABS bleibt hinten an aber nur schwächer, also nichts mit ABS aus


Anders sieht es es wohl aus wenn man ABS (egal in welchem Modus) abschaltet. Wenn man es genau nimmt, würde in dem moment wo man ABS komplett per Taste abschaltet die Betriebserlaubnis erlöschen?
Wie ist das denn beim Auto wenn man ESP auschaltet (geht bei den meisten Autos ja eh nicht komplett, bei manchen aber schon). Oder wie ist das wenn man Start-Stopp Systeme auschaltet? Kann man aus zulassungsgründen niemals komplett immer nur für die Fahrt, aber dann schafft das Auto ja auch nicht die Schadstoffgrenzwerte die bei der Homologation ermittelt wurden? Ist also mein Fahrzeug illegal unterwegs wenn ichs aus mache?
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Re: Wheelie in welchem Modus?

Beitragvon geggo » 28.12.2017, 12:37

Hallo,

@MeisterLampe

Keiner verbietet Dir das Einsetzen des Steckers.Du mußt nur mit den Konsequenzen leben.Du kannst Dir auch 5 Radarwarner kaufen,nur benutzen darfst Du sie leider nicht. plemplem

In meiner Bed.-Anleitung steht unter den Punkten:

"Codierstecker einbauen" ,Seite 58 : "Codierstecker nicht auf öffentlichen Straßen einsetzen".

"Dynamic Pro",Seite 121: "...wie man sie in der Regel nur auf Rennstrecken vorfindet."

Im Schadensfall kannst Du dir selber ausmalen,dass Dir selbst ein Laie wiederlegt ,dass der Strassenzustand keiner Rennstrecke entsprach.

Was genau daran verstehst Du jetzt nicht?


MfG geggo
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Re: Wheelie in welchem Modus?

Beitragvon agentsmith1612 » 28.12.2017, 12:53

geggo hat geschrieben: "Codierstecker einbauen" ,Seite 58 : "Codierstecker nicht auf öffentlichen Straßen einsetzen".

Steht aber nichts von STVO oder Betriebserlaubnis.
geggo hat geschrieben:"Dynamic Pro",Seite 121: "...wie man sie in der Regel nur auf Rennstrecken vorfindet."

"in der Regel" heißt nicht ausnahmlos. Das ist nur eine Empfehlung keine verbindliche Aussage.
Und auch hier nichts von STVO oder Betriebserlaubnis.

Ich habe mal deinen zietierten Abschnitt aus "Haftung und Versicherung bei Personenkraftwagen mit Fahrerassistenzsystemen
von Tobias Hammel" durchgelesen und eigentlich ist das auch eindeutig was da steht.

Meiner Interpretation dieses Abschnitts:
Durch Deaktivierung von Assistentzsystemen ist grundsätzlich nicht von einer höheren Gefahr auszugehen. Also können wir ohne Reue alles mögliche abschalten was die Maschine regulär zulässt.
Es sei den wir machen das bewusst immer wieder und fahren bewusst absichtlich wie die Irren mit driften um die Kurve oder immer auf dem Hinterrad, so dass die Gefahr für einen selber und andere erhöht wird (weil wir nicht so schnell mehr reagieren oder bremsen können). Aber auch nur wenn dieser Fahrzustand erst durch das Abschalten möglich geworden ist.
Zudem ist natürlich alles illegal was manuell an der Elektrik vogesehen wird. Also was nicht so vom Fahrzeug vorgesehen wurde.

Bei Dynamik Pro ist jetzt aber noch der Unterschied, das wir ja nichts abschalten sondern die Systeme nur anders bzw. schwächer regeln.

ABS per Knopf ausschalten fällt aber in den Fall oben. Aber auch nur wenn ich damit Mist mache und die Gefahr erhöhe.

Nur so nebenbei: Ich fahre ohne Stecker, fast immer in Road, also weit von von dem was wir hier diskutieren.
Dateianhänge
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Re: Wheelie in welchem Modus?

Beitragvon geggo » 28.12.2017, 13:12

Hallo,

geggo hat geschrieben:
"Codierstecker einbauen" ,Seite 58 : "Codierstecker nicht auf öffentlichen Straßen einsetzen".

Steht aber nichts von STVO oder Betriebserlaubnis.


Das ist doch nicht dein Ernst,oder????


"...Es sei den wir machen das bewusst immer wieder...."
Was genau macht man mit einem "immer" eingelegtem Stecker,bzw. "immer wieder" eingelegtem Stecker?Genau diesen Punkt erfüllen.Da gehts nicht darum wie oft oder wie viele Meter Du auf dem Hinterrad fährst.

Bitte auch Punkt 6.4.4.1. lesen....

MfG geggo
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Re: Wheelie in welchem Modus?

Beitragvon agentsmith1612 » 28.12.2017, 13:34

geggo hat geschrieben:"Codierstecker einbauen" ,Seite 58 : "Codierstecker nicht auf öffentlichen Straßen einsetzen".

"...Es sei den wir machen das bewusst immer wieder...."
Was genau macht man mit einem "immer" eingelegtem Stecker,bzw. "immer wieder" eingelegtem Stecker?Genau diesen Punkt erfüllen.Da gehts nicht darum wie oft oder wie viele Meter Du auf dem Hinterrad fährst.

Bitte auch Punkt 6.4.4.1. lesen....


Es ist eben auch anders interpretierbar. Klar steht da nicht einbauen im Straßenverkehr. Dennoch wird an keiner Stelle in keiner Weise darauf hingewiesen, dass man das Fahrzeug dann nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegen darf weil es mit dem Einbau illegal wird.
Gerade die Zulassung ist das Auschlusskriterium nachdem ich ein Fahrzeug bewegen darf oder nicht innerhalb der STVO und so ein von jedem verständlicher Satz der dann auch nicht mehr anders interepretiert werden kann fehlt einfach.

Wenn der Stecker dauerhaft eingebaut ist. Heißt das ja noch lange nicht dass ich das Fahrzeug bewusst in einen instabilen Zustand bringe. Denn ich kann den Stecker drin habe und dennoch muss ich ja nicht in Dynamic Pro fahren. Und selber wenn ist das Fahrzeug in Dynamic Pro instabil? Wenn ich den Stecker immer drin habe und immer in Dynamic Pro fahre wie in Irrer fahrer, habe ich noch imemr nichts abgeschaltet.
Es wird nichts abgeschaltet oder deaktiviert in Dynamic Pro.
So steht es dort ja auch in Punkt 6.4.2.1 "mehrfache Deaktivierung, die vorgnommen wird, um das Fahrzeug in einen instabilen Zustand zu bringen.
Wenn der Stecker drin ist, ist das Fahrzeug nicht instabil, selber dann nicht wenn ich in Dynamic Pro fahre.

Anders sieht es mit ABS Deaktivierung aus. Unabhängig ob mit oder ohne Stecker. Wenn ich das immer deaktiviere und dann immer überall mit blockierendem Hinterradbremse, ja dann bin ich Irre, erhöhe die Gefahr was nur durch meinen Irrsinn und die Möglichkeit des Deaktivirens möglich ist. Da sind wir uns ja beide einig.

Genauso wie in Punkt 6.4.4.1:
Da geht es doch um einen Unfall der erst durch die Deaktivierung oder sogar durch das Wählen eines anderen Fahrprofils passiert ist. Sprich ich fahre in Dynamic Pro, zieh einen Wheely und knall dem Vordermann rein. Zum einen bin dumm und zum anderen ohne Dynamic Pro wäre das nicht passiert.
Das kann aber auch schon in Dynamic genauso passieren. Ebenso ich fahre in Rain, schalt aber die Traktionskontrolle ab gib Gas knall bei nasser Fahrbahn durch das durchdrehende Hinterrad einem rein. Ist genau das gleiche.

Sind wir also mit unserem Stecker illegal oder nicht illegal noch immer nicht weiter gekommen.
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