AndyHo hat geschrieben:... und denk daran: hier geht es um Sachmängelhaftung und nicht um "Gebrauchtwagengarantie" ...
Wichtiger Unterschied und die Beweislastumkehr tritt erst nach 6 Monaten ein, was in dem konkreten Fall noch nicht vorliegt.
Für den Streitfall alles "beweissicher" machen und nicht "nur" telefonieren. Eine Kopie des Arbeitsauftrages mit möglichst konkreter Mangelanzeige bei Abgabe des Motorrades aushändigen lassen.
Gruß Kajo