arallon hat geschrieben:Als ich meine Kawa gekauft hatte, habe ich im Oktober vereinbart, dass ich sie erst im März/April des darauf folgenden Jahres hole. Sie war eigentlich sofort verfügbar. Für den Händler aber kein Thema. Wurde dann im März zugelassen. Garantie natürlich ab März angefangen zu laufen.
So natürlich ist das nicht.
Zwar liegen Übergabeinspektion, Verkauf, Zulassung und Übergabe meistens zeitlich nahe zusammen. Aber, wenn man ein Moped z.B. im November kauft und dann vereinbart, dass das Bike bis zum nächsten Frühjahr beim Händler untergestellt bleibt, dann läuft die GW eigentlich ab sofort. Weil die Übergabe stattgefunden hat. Aber die meisten Händler sind kulant und datieren den Beginn der GW auf die Zulassung.
Bei einem Moped das beim Händler auf Lager steht, läuft die GW normalerweise auch erst bei Übergabe an den Kunden. Gewährleistunggeber ist übrigens der Vertragspartner (Händler), nicht der Hersteller.
Die Produktion für ein neues Modelljahr, welches meistens im September beginnt, startet übrigens bei fast allen Herstellern schon im Juli, bzw. August, damit das neue Modell dann eben im September schon beim Händler verfügbar ist.
Das Modelljahr, bzw. das Produktionsdatum ist meistens nur dann von Belang, wenn es im neuen Modelljahr Änderungen am Moped gibt. Und auch, ob ein Fahrzeug rechtlich gesehen noch als Neufahrzeug gilt (bis zu 12 Monate nach Produktion, aber nur, wenn es nicht in der Zwischenzeit erhebliche Änderungen gibt). Für den Wiederverkauf zählt eigentlich nur die EZ.
Ganz abgesehen davon ist es mir völlig egal ob ein Moped sich gut wiederverkaufen lässt oder nicht. Will ich das Ding sofort haben, dann wird es gekauft.
Und gegen Jahresende sind die Händler meistens auch entgegenkommender bei den Preisverhandlungen.
gruss
t