Ab wann startet die BMW-Gewährleistung?

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Re: Ab wann startet die BMW-Gewährleistung?

Beitragvon Madenfahrrad » 12.09.2014, 17:17

Wenn ich mich recht erinnere beginnt die Frist mir der Übergabeinspektion, für Gewährleistung wollen die ja auch immer das Heftchen sehen.
Viele Grüße,
Bernd
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Re: Ab wann startet die BMW-Gewährleistung?

Beitragvon bandit111 » 12.09.2014, 18:04

Eben, sollte ja kein problem sein bei der bestellung einen termin "X" fest zu legen.
Dann hast du ein 15'er modell und das ganze "garanie-start-thema" kann dir mal
sonstwo vorbei!
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Re: Ab wann startet die BMW-Gewährleistung?

Beitragvon LKW-Schrauber » 07.10.2014, 23:43

Sooo, mein Motorrad ist nun bei meinem Händler angekommen... Dieses lasse ich aber erst im März 2015 zu und hole es dann anschließend auch erst ab.

Jetzt sagte mir mein :D , dass die Gewährleistung wohl doch ab Rechnungsdatum starten würde, sprich jetzt nogo

Der Verkäufer klärt nun mit seinem Chef (also dem Betriebsleiter) ob es machbar wäre, die Rechnung erst im März auszustellen...

Nun hoffe ich mal, dass dies so funktioniert, auch wenn es mir etwas komisch vorkommt?!
MfG Chris
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Re: Ab wann startet die BMW-Gewährleistung?

Beitragvon MSHPU » 08.10.2014, 06:22

Dann scheint er falsch informiert zu sein, da musst du auf jeden Fall dran bleiben.
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Re: Ab wann startet die BMW-Gewährleistung?

Beitragvon Peti » 08.10.2014, 08:05

LKW-Schrauber hat geschrieben:Sooo, mein Motorrad ist nun bei meinem Händler angekommen... Dieses lasse ich aber erst im März 2015 zu und hole es dann anschließend auch erst ab.

Jetzt sagte mir mein :D , dass die Gewährleistung wohl doch ab Rechnungsdatum starten würde, sprich jetzt nogo

Der Verkäufer klärt nun mit seinem Chef (also dem Betriebsleiter) ob es machbar wäre, die Rechnung erst im März auszustellen...

Nun hoffe ich mal, dass dies so funktioniert, auch wenn es mir etwas komisch vorkommt?!

Was wurde denn beim Kauf bzw. beim Unterschreiben des Kaufvertrages abgemacht?
Dass Du die Maschine erst im März 2015 abholst?
Weil es dann ja das Problem Deines Händlers ist, die Maschine schon jetzt bestellt zu haben.
Grüße, Peter

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Re: Ab wann startet die BMW-Gewährleistung?

Beitragvon bandit111 » 08.10.2014, 08:24

Sry, aber ist doch wohl logisch!?
wenn ich irgendwo ein elektrogerät kaufe, dann gilt die garantie immer ab dem datum
welches auf der quittung steht - ist doch nich neu.
wenn dir der händler soweit entgegenkommt das er sie den winter über bei
sich unterstellt (wahrscheinlich gegen bezahlung) und erst im neuen
jahr die rechnung schreibt, ist das seine kulanz. (oder wie immer man das nennen will)

wenn er sie 6 monate bis zum saisonstart rumstehen hat, dann kann er sie vll
auch nem anderen kunden verkaufen!?
is ja nun nicht gerade wenig geld was er da nach münchen liefern muss/soll.
das ding steht ja nunmal in den büchern wenn's geliefert ist.
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Re: Ab wann startet die BMW-Gewährleistung?

Beitragvon LKW-Schrauber » 08.10.2014, 08:45

Beim Kaufvertrag wurde folgendes mündlich ausgehandelt:
Kommt die S1000R bis irgendwann um Anfang September dann hohle ich sie gleich, kommt sie aber später, dann hohle ich sie nächstes Jahr.

Eine Anzahlung hätte mein :D auch schon, in Form meines in Zahlung gegebenen Motorrades.
MfG Chris
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Re: Ab wann startet die BMW-Gewährleistung?

Beitragvon Peti » 08.10.2014, 09:49

LKW-Schrauber hat geschrieben:Beim Kaufvertrag wurde folgendes mündlich ausgehandelt:
Kommt die S1000R bis irgendwann um Anfang September dann hohle ich sie gleich, kommt sie aber später, dann hohle ich sie nächstes Jahr.

Eine Anzahlung hätte mein :D auch schon, in Form meines in Zahlung gegebenen Motorrades.

Wenn sich der Verkäufer daran noch erinnern kann, bist Du ja auf der sicheren Seite.
Ich drücke die Daumen, dass auch sein Chef Einsicht zeigt und nicht auf so einem doofen Kaufdatum (in Verbindung mit Gewährleistungsbeginn usw.) besteht.
Grüße, Peter

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Re: Ab wann startet die BMW-Gewährleistung?

Beitragvon Stoner27 » 31.10.2014, 14:53

ich habe am 13.10.2014 Kaufvertrag unterschrieben, Motorrad steht über Winter bei BMW Niederlassung kostenlos und ab März wird sie zugelassen.
Verkäufer sagte mir, ab Tag der Erstzulassung beginnt die Werksgarantie...
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Re: Ab wann startet die BMW-Gewährleistung?

Beitragvon Blacky » 31.10.2014, 19:18

MSHPU hat geschrieben:Ich habe meine S1000RR im Juli 2009 bestellt und dabei die Auslieferung am 01.04.2010 vereinbart. Hat wunderbar funktioniert, das Motorrad wurde im Dezember 2009 produziert und am 01.04.10 an mich übergeben. Die Gewährleistung lief ab dem gleichen Termin.
Das ist doch eine ganz andere Situation.
Du hast von vorn herein schriftlich einen fixen Termin vereinbart, den Hersteller und somit auch dein Händler problemlos einhalten konnte.

Hier sprechen wir doch über unplanmäßige Lieferverzögerungen, die von Hersteller verursacht wurden und wodurch die Lieferung in den Winter, wo kein Mensch ein Motorrad anmeldet geschweige denn fährt (zumindest so eine Motorrad nicht).
In so einem Fall würde ich ebenfalls die Auslieferung zumindest bis zum darauf folgenden Februar/März hinauszögern...
Gruß Roger

Grip ist wie Luft - beides vermißt man erst, wenn's zu spät ist.....
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Re: Ab wann startet die BMW-Gewährleistung?

Beitragvon papajo » 31.10.2014, 19:42

Ich konnte folgendes aussuchen. :mrgreen:
Garantie ab EZ oder ab Übergabe.
Das hat mir der Verkäufer angeboten.
Und der macht das nicht erst seit Nikolaus 2010.
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Re: Ab wann startet die BMW-Gewährleistung?

Beitragvon Advokatleipzig » 31.10.2014, 21:44

Ein Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung: Nach § 438 Abs 2 BGB kommt es auf die "Ablieferung" an. Dies ist nach Rspr. und Literatur im Zweifel die Übergabe der Sache, also Übergang der tatsächlichen Sachherrschaft, des Besitzes (§ 854 BGB) , mit dem der Erwerber zugleich erstmals regelmäßig die Möglichkeit erhält, die Sache gründlich zu inspizieren.
M.a.W.: Vorbehaltich besonderer Absprachen zu Lasten des Kaufers eines noch zu liefernden Motorrads läuft die Gewährleistung dann los, wenn der Käufer das Motorrad abholt bzw. es ihm geliefert wird; anders lautende Regelungen in den AGB des Verkäufers dürften im Zweifel unwirksam sein (, nämlich als sog. in AGB verbotene "Erleichterung der Verjährung" gemäß 308 Nr. 8 b)ff) BGB).
Anderes kann nur gelten, wenn zwischen Verkäufer und Käufer Einigkeit darüber erzielt wird, dass die beim Verkäufer verbleibende Maschine schon allein dem Käufer gehört (= Eigentumsübergang, z.B. verbunden mit der Übersendung des Fahrzeugbriefes an den Käufer, vgl. dazu §§ 868, 930 BGB), der Verkäufer sie also (wie bei einer sonstigen "Überwinterung") für den Käufer verwahrt (vgl. §§ 688 ff. BGB); das machen Verkäufer aber regelmäßig nicht.

Achtung: Als Einzelabrede (außerhalb vorformulierter Vertragsbedingungen) kann man sich natürlich darauf einigen, dass die Verjährung vor der Übergabe der Maschine übergeht. Die Beweislast für eine solche Abrede (die geht auch mündlich) trägt der Verkäufer.
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Re: Ab wann startet die BMW-Gewährleistung?

Beitragvon mehrschbass » 31.10.2014, 23:42

Habe es verstanden mit Ausnahme von "M.a.W.", was bedeutet das?

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Re: Ab wann startet die BMW-Gewährleistung?

Beitragvon MSHPU » 31.10.2014, 23:47

"Mit anderen Worten"
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Re: Ab wann startet die BMW-Gewährleistung?

Beitragvon mehrschbass » 31.10.2014, 23:55

Hab ich nun auch verstanden. Merci!

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