Garantieverlust durch Tankwechsel?

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Garantieverlust durch Tankwechsel?

Beitragvon dektra1 » 22.03.2016, 01:27

Hallo in die Runde,
weiß jemand, wenn man selber den Tank gegen einen Carbontank an einer Neumaschine tauscht (wegen Aus- und Einbau) es zu einem Garantieverlust kommt?
Danke,
Grüße Wolfgang
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Re: Garantieverlust durch Tankwechsel?

Beitragvon Adamantium360 » 22.03.2016, 10:16

Hi,

ich denke was Garantieverlust angeht, muss man immer das Gesamte betrachten.
Meine Logik sagt mir, der Hersteller muss grundsätzlich die gesetzliche Garantie geben.

Wenn du aber beim Ein- und Ausbau zum Beispiel die Kraftstoffleitung nicht richtig befestigst und durch das ziehen von Luft der Motor kaputt geht oder ein anderes Bauteil(keine Ahnung ob das passieren kann), dann muss der Herstellter dafür nicht haften. Wenn du es in einer Werkstatt mit Rechnung hast umbauen lassen die, sonst stehst du alleine damit da.

Es kann aber nicht sein, dass du dann zum Beispiel auf gar nichts mehr Garantie hast. Sollte die Gabel kaputt gehen, kann sich BMW nicht auf deinen geänderten Tank beziehen.
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Re: Garantieverlust durch Tankwechsel?

Beitragvon BlaueS1R » 22.03.2016, 12:28

Solange der Schaden nicht in einem ursächlichen Zusammenhang besteht, wird BMW seine Gewährleistung leisten müssen.
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Re: Garantieverlust durch Tankwechsel?

Beitragvon Kajo » 22.03.2016, 12:51

BlaueS1R hat geschrieben:Solange der Schaden nicht in einem ursächlichen Zusammenhang besteht, wird BMW seine Gewährleistung leisten müssen.


Wobei die Beweisführung schon schwierig werden kann.

Gruß Kajo
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Re: Garantieverlust durch Tankwechsel?

Beitragvon herbyei » 22.03.2016, 13:43

.
und eine weitere frage:
hat der carbontank überhaupt eine zulassung?
apm schweigt sich auf der homepage und im katalog darüber aus und telefonisch nicht erreichbar.
wenn der tank keine zulassung hat und diesen verbaust, hat deine R keine betriebserlaubnis mehr und infolge evtl. auch keine gewährleistung.
Viele Grüße Herb

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Re: Garantieverlust durch Tankwechsel?

Beitragvon Bladerking » 22.03.2016, 14:46

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Betriebserlaubnis in direktem Zusammenhang mit der Garantie steht. Theoretisch kann die Betriebserlaubnis schon durch den Anbau nicht genehmigter Spiegel oder Fußrastenanlagen erloschen sein. Diese Dinge dürften aber nicht in Zusammenhang mit einer Garantieleistung für einen eventuellen Motorschaden stehen.
Ausschlaggebend dürfte eher sein, ob der Umbau in einen Zusammenhang mit einem Schaden gebracht werden kann. Also z.B. Manipulation am Steuergerät oder Abgasanlage dürfte da schon sehr problematisch werden. Auch ein Tank könnte in meinen Augen durchaus in Zusammenhang mit einem eventuellen Schaden zu bringen sein.
Ein Problem könnte da durchaus die Beweisführung werden. Wenn BMW die Garantie wegen Umbauten verweigert, dann müsstest du beweisen können, dass der Umbau in keinem ursächlichen Zusammenhang mit dem Schaden steht. Bei Spiegeln wohl relativ klar, bei einem Tank vermutlich nicht mehr so einfach.
Im Zweifelsfall würde ich versuchen eine schriftliche Stellungnahme von BMW zu der geplanten Umbaumaßnahme einzufordern, aus der hervorgeht, ob der Umbau Einfluss auf die Garantie hat.
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Re: Garantieverlust durch Tankwechsel?

Beitragvon herbyei » 22.03.2016, 15:18

.
da gibt es eine menge juristische fallstricke, beiderseits, für den kunden und den händler. das alles hier zu bringen würde den rahmen sprengen. auf der kfz-innungsseiten werden solche probleme oft dargestellt.

aber was noch hinzukommt, wenn der tank keine zulassung hat, dann das fahrzeug keine betriebserlaubnis mehr besitzt - wenn es zu einem unfall kommt und die versicherung verweigert den schaden zu begleichen, da das fahrzeug so ja nicht im strassenverkehr teilnehmen durfte.

und wir reden bei bmw von 2-jähriger bmw-gewährleistung, nicht garantie. danach gibt es kulanz oder die car-garantie, wer sie abschließt.
Viele Grüße Herb

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Re: Garantieverlust durch Tankwechsel?

Beitragvon dektra1 » 22.03.2016, 15:26

Danke für eure Infos!
Und wie würdet Ihr den Tausch sehen von einem Tank, der einfach nur stark verkratzt ist und man ihn kurzerhand gegen einen neuen originalen austauscht? (Natürlich auch in privater Eigenleistung) Oder z.B. den blauen Tank wärend der Gewährleistungszeit gegen einen schwarzen tauscht?

Danke nochmals!
Grüße, Wolfgang
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Re: Garantieverlust durch Tankwechsel?

Beitragvon herbyei » 22.03.2016, 15:55

.
welche teile bei dir verbaut wurden, sind bei bmw hinterlegt. sonst würden die auch nicht wissen, wie bei den einlassventilen welche fahrzeuge betroffen sind. generell hast du gewährleistung auf das fahrzeug wie du es gekauft und von bmw ausgeliefert bekommen hast. bei den bauteilen sind heut auch die angaben des herstellungszeitraums drauf.
wenn du andere teile verbaust, auch wenn es originale sind, könnten damit evtl. schon probleme auftreten im falle des falles bei der gewährleistung. zunächst geht das mal zu deinen lasten und wird dann im einzelnen überprüft werden, denn der hersteller ist ja nur verpflichtet dem kunden gegenüber wie das fahrzeug ausgeliefert wurde.
verbaust du neue originale teile und hast ne rechnung dafür, kein problem.

da bei apm nach wie vor keiner telefonisch erreichbar ist, die entscheidende frage an dich wolfgang: hat der carbontank eine zulassung oder nicht? zulassung heißt, mit abe und kba-nummer oder tüv-gutachten zum eintragen.
Viele Grüße Herb

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Re: Garantieverlust durch Tankwechsel?

Beitragvon krulli#10 » 22.03.2016, 16:24

Warum sich über sowas überhaupt Gedanken machen?

Es gibt doch für das "Problem" (Zerkratzter Tank) auch alternative Lösungen:

http://www.carbomoto.com/tankhaube-s1000rr2012.htm

Habe ich aus optischen Gründen auch bei mir verbaut und die Qualität ist 1A !

Passt bei der R und auch bei der RR für alle! Baujahre bis jetzt.
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Re: Garantieverlust durch Tankwechsel?

Beitragvon herbyei » 22.03.2016, 20:35

.
bitte doch äpfel nicht mit birnen vergleichen. eine carbontankhaube ist was anderes als ein carbontank.
und die anforderungen die an einen tank gestellt werden, ist auch nicht mit einem spiegel vergleichbar.

das mit dem tank konnte ich in der zwischenzeit klären. die komponenten des originaltanks passen in den carbontank.
!! der carbontank hat aber keine zulassung !!, daher nur für racingzwecke oder nicht legal auf der straße.
damit muss jeder selber wissen auf was er sich einlässt.

in bezug auf gewährleistung oder versicherung kann es im fall eines falles zu problemen und versagen der leistung kommen.
und bei kontrollen je nach dem an wen man gerät, die sind mittlerweile ganz gut geschult worden, von nichterkannt bis fahrzeugbleibtstehen.
Viele Grüße Herb

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Re: Garantieverlust durch Tankwechsel?

Beitragvon dektra1 » 22.03.2016, 21:51

@herbyei

Ich habe den Tank noch nicht gekauft. Er hat aber denke ich keine ABE...
Ich dachte erst mal fragen und dann kaufen ;)
Grüße, Wolfgang
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Re: Garantieverlust durch Tankwechsel?

Beitragvon herbyei » 22.03.2016, 23:22

.
nicht denken, ich habs heute bei apm abgeklärt und ist so wie ich geschrieben habe.
für die anderen carbonteile für die R und RR soll nächste woche eine abe zur verfügung stehen.
für den carbontank aber nicht und dieser muss auch noch wegen ausgasung geprüft werden, erhält aber keine zulassung.
musst also selber wissen ob du deinen originalen tank noch weiterhin verkaufst oder behältst.
Viele Grüße Herb

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Re: Garantieverlust durch Tankwechsel?

Beitragvon Kajo » 23.03.2016, 10:48

herbyei hat geschrieben:... für den carbontank aber nicht und dieser muss auch noch wegen ausgasung geprüft werden, erhält aber keine zulassung...


Damit wäre ja dann auch die Frage eines möglichen Gewährleistungs- oder Kulanzfalles geklärt.

Gruß Kajo
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Re: Garantieverlust durch Tankwechsel?

Beitragvon BlaueS1R » 23.03.2016, 12:47

Kajo hat geschrieben:
BlaueS1R hat geschrieben:Solange der Schaden nicht in einem ursächlichen Zusammenhang besteht, wird BMW seine Gewährleistung leisten müssen.


Wobei die Beweisführung schon schwierig werden kann.

Gruß Kajo


Wie das??
Wenn die Nockenwelle eingelaufen ist, der Steuerkettenspanner gewechselt werden muss ....... was hat das mit dem Tank zu tun? :)
Nichts!

dektra1 hat geschrieben:Danke für eure Infos!
Und wie würdet Ihr den Tausch sehen von einem Tank, der einfach nur stark verkratzt ist und man ihn kurzerhand gegen einen neuen originalen austauscht? (Natürlich auch in privater Eigenleistung) Oder z.B. den blauen Tank wärend der Gewährleistungszeit gegen einen schwarzen tauscht?

Danke nochmals!
Grüße, Wolfgang


Schau mal auf mein kleines orangefarbenes Foto.
Die Gewährleistung (Garantie bei anderen) verliert meine nicht.

Es sei denn man klempt sich diverse Schläuche vom Tank bei der Montage ein und der Tank zieht sich dann zusammen.
Den darf man selbstverständlich dann auf eigene Kosten beschaffen.

Ist jemanden mit einer R1200R passiert. Aber da er nichts daran gemacht hat, wurde von BMW der neue Tank gewährt.
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