Garantiezeitverlängerung

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Re: Garantiezeitverlängerung

Beitragvon herbyei » 16.11.2015, 10:33

Andimann hat geschrieben:Gibts die Garantieverlängerung auch in österreich? Habe mal bei meinem Mechaniker gefragt, und der meinte sowas gibts nur in Deutschland.
An wen muss ich mich da wenden? Erfolgt der Vertagsabschluß über einen Händler?



dann guck mal den 5.+6. beitrag vorher.
Viele Grüße Herb

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Re: Garantiezeitverlängerung

Beitragvon berserker » 16.11.2015, 12:36

CG Car-Garantie Versicherungs-AG
Niederlassung Österreich
Lemböckgasse 49, Haus 2, Stg. E
A-1230 Wien
Tel.: +43 (0)1 879 14 26 0 • Fax: +43 (0)1 879 14 26 260
info@cargarantie.atwww.cargarantie.com
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Re: Garantiezeitverlängerung

Beitragvon Andimann » 16.11.2015, 12:46

Danke! Hab mal auf die homepage geschaut, und soweit ich das richtig rausgelesen habe erfolg der vertragsabschluß über einen einen vertragspartner, also meinen bmw händler!?
Dann hat mich der werkstättenleiter dieses händlers falsch informiert
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Re: Garantiezeitverlängerung

Beitragvon berserker » 16.11.2015, 12:50

Andimann hat geschrieben:Danke! Hab mal auf die homepage geschaut, und soweit ich das richtig rausgelesen habe erfolg der vertragsabschluß über einen einen vertragspartner, also meinen bmw händler!?


richtig - so kenne ich das auch ThumbUP
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Re: Garantiezeitverlängerung

Beitragvon Jöli » 02.12.2015, 12:19

So, habe da noch ein paar Infos zur Garantieverlängerung.
Wobei Garantie eigentlich schon falsch ist da es seitens des Händlers nur eine 2 jährige Gewährleistung gibt.
BMW ist zwar hier kulant und kommt zusätzlich für einige Leistungen während dieses Zeitraums auf.

Es gibt generell die Garantieverlängerung für Neufahrfahrzeuge als Anschlussgarantie (Abschluss nur in den ersten 2 Jahren möglich) und eine für Gebrauchte Fahrzeuge welche danach im Anschluss abgeschlossen werden könnte.

Die Preise sind generell von Händler zu Händler unterschiedlich
Der Normalpreis für eine Neufahrzeug Anschlussgarantie beträgt für 24 Monate (immer ab Auslauf der Hersteller/Werksgarantie)
269€ einige Händler schlagen jetzt hier noch einen Aufpreis auf.

z. B. 319€ Neufahrzeug Anschlussgarantie
oder Garantie für Gebrauchtfahrzeug 399€ (jeweils 2 Jahre)

Da anscheinend BMW/Versicherung intern Leistungen aus Garantieansprüchen mit Gewinnmargen beim Fahrzeugkauf verrechnet werden sollte die Garantie auch da abgeschlossen werden wo das Fahrzeug gekauft wird.
Nicht jeder Händler ist dazu bereit wenn das Fahrzeug dort nicht gekauft wurde. Es gibt aber auch hier wieder einige Händler die Ausnahmen zulassen.
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Re: Garantiezeitverlängerung

Beitragvon Lilmike » 23.12.2015, 21:28

Kann mir mal jemand weiterhelfen, ich blick net ganz durch.
In dem Heftchen der Garantieverlängerung sind Plegenachweise, die der Händler ausfüllen kann.
Müssen diese während der 2jährigen Gewährleistung von BMW zusammen mit den durchgeführen Inspektionen ausgefüllt werden, oder mit Beginn der Anschlussgarantie?

Bei Bedarf kann ich noch ein Bild von der Beschreibung aus dem Heftchen hier reinstellen.
Ich frage das, weil ich den Händler wechseln werde und das Heftchen noch blanko ist, der bisherige Händler hat mich bei keiner bisherigen Inspektion darauf angesprochen. Da ich im Janur noch das letze Mal bei dem Händler vorstellig sein werde, wäre das die letzte Möglichkeit die Inspektionen in dem Heftchen der CarGarantie nachtragen zu lassen scratch

Gruß Michael
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Re: Garantiezeitverlängerung

Beitragvon Wobbly » 23.12.2015, 22:14

Lilmike hat geschrieben:Kann mir mal jemand weiterhelfen, ich blick net ganz durch.
In dem Heftchen der Garantieverlängerung sind Plegenachweise, die der Händler ausfüllen kann.
Müssen diese während der 2jährigen Gewährleistung von BMW zusammen mit den durchgeführen Inspektionen ausgefüllt werden, oder mit Beginn der Anschlussgarantie?

Bei Bedarf kann ich noch ein Bild von der Beschreibung aus dem Heftchen hier reinstellen.
Ich frage das, weil ich den Händler wechseln werde und das Heftchen noch blanko ist, der bisherige Händler hat mich bei keiner bisherigen Inspektion darauf angesprochen. Da ich im Janur noch das letze Mal bei dem Händler vorstellig sein werde, wäre das die letzte Möglichkeit die Inspektionen in dem Heftchen der CarGarantie nachtragen zu lassen scratch

Gruß Michael


Michael,
Nein, während der Werksgarantie muss nicht doppelt Nachweis geführt werden—und auch danach nicht. Das BMW Service Heft ist entscheidend und allein ausreichend. BMW und CarGarantie arbeiten übrigens immer zusammen.
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Re: Garantiezeitverlängerung

Beitragvon Kajo » 23.12.2015, 23:33

Lilmike hat geschrieben:...Da ich im Janur noch das letze Mal bei dem Händler vorstellig sein werde, wäre das die letzte Möglichkeit die Inspektionen in dem Heftchen der CarGarantie nachtragen zu lassen scratch Gruß Michael


Lass die Durchführung der jeweiligen Inspektionen eintragen und abstempeln.

Gruß Kajo
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Re: Garantiezeitverlängerung

Beitragvon Wobbly » 23.12.2015, 23:49

Du kannst das dann noch mal kopieren und notariell beglaubigen lassen sowie einen heiligen Schwur murmeln. Wenn es denn beruhigt.... Notwendig ist es nicht. Im Garantiefall will CarGarantie nur, einzig und allein, das gestempelte BMW Scheckheft sehen. Wer sollte das besser wissen als ich?
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Re: Garantiezeitverlängerung

Beitragvon Bmwatzy » 24.12.2015, 00:05

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Re: Garantiezeitverlängerung

Beitragvon Lilmike » 24.12.2015, 20:47

Kajo hat geschrieben:
Lilmike hat geschrieben:...Da ich im Janur noch das letze Mal bei dem Händler vorstellig sein werde, wäre das die letzte Möglichkeit die Inspektionen in dem Heftchen der CarGarantie nachtragen zu lassen scratch Gruß Michael


Lass die Durchführung der jeweiligen Inspektionen eintragen und abstempeln.

Gruß Kajo


Danke Kajo ich lass das machen und gut ist.

Gruß Michael
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Re: Garantiezeitverlängerung

Beitragvon senhor_fiquer » 25.12.2015, 19:28

ich habe zum thema folgende auskunft von meinem händler bekommen:

"Ich habe nun abgeklärt wie das Läuft mit der Anschlussgarantie.
Diese läuft immer erst im Anschluss an die Kulanz, wir können das Datum nicht vorziehen.
Abschliessen kann man die Anschlussgarantie ab jetzt und ist auch sofort zu bezahlen, jedoch wird sie in jedem Fall erst ab 1. Inverkehrsetzung plus drei Jahre in kraft treten.

Daher empfehle ich Dir diese erst zu gegebener Zeit abzuschliessen (wie im ersten mail erwähnt).

Wie kulant BMW ist, wird immer von Fall zu Fall angeschaut, wenn jedoch eine Gewährleistung angemeldet wird und alle Service sind lückenlos dokumentiert, habe ich bis heute noch nie vernommen das es hier Probleme gab."

sein wort in gottes ohr...
Gruss
Christian

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Re: Garantiezeitverlängerung

Beitragvon BlaueS1R » 26.12.2015, 10:00

senhor_fiquer hat geschrieben:..........jedoch wird sie in jedem Fall erst ab 1. Inverkehrsetzung plus drei Jahre in kraft treten.

............
sein wort in gottes ohr...


:roll:
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Re: Garantiezeitverlängerung

Beitragvon Kajo » 26.12.2015, 10:42

senhor_fiquer hat geschrieben:... Diese läuft immer erst im Anschluss an die Kulanz...

Im Anschluss an die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist von zwei Jahren kann eine freiwillige Reparaturgarantie (CarGarantie) abgeschlossen werden. Nähere Einzelheiten hier unter "Services": http://www.bmw-motorrad.de/de/de/index.html

senhor_fiquer hat geschrieben:... Wie kulant BMW ist, wird immer von Fall zu Fall angeschaut, wenn jedoch eine Gewährleistung angemeldet wird und alle Service sind lückenlos dokumentiert, habe ich bis heute noch nie vernommen das es hier Probleme gab."...

Richtig, während der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung und nach Abschluss einer CarGarantie auch in diesem Zeitraum sind alle vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs- / Inspektionsarbeiten von einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen. Das bedeutet auch dass "Wenigfahrer" mindestens 1 x jährlich ihr Motorrad warten lassen müssen. Die Anträge auf Gewährleistung oder Reparaturerstattung werden dann nach den vorgegebenen Bedingungen erstattet.

Dies hat in keinem Fall etwas mit Kulanz zu tun. Einen Antrag auf Kulanz kann der Vertragshändler nach Ablauf der Gewährleistung immer dann stellen, wenn keine Reparaturvericherung abgeschlossen wurde. Hier entscheidet BMW Motorrad im jeweiligen Einzelfall und abhängig von dem jeweiligen Schaden. So wurde mir bei einer R 1100 S noch im 5 Betriebsjahr das Getriebe auf Kulanz getauscht. Auch hier ist notwendig, dass die jeweils vorgeschriebenen Wartungsarbeiten penibel durchgeführt wurden.

senhor_fiquer hat geschrieben:... Abschliessen kann man die Anschlussgarantie ab jetzt und ist auch sofort zu bezahlen, jedoch wird sie in jedem Fall erst ab 1. Inverkehrsetzung plus drei Jahre in kraft treten...

Der Abschluss der CarGarantie ist während der zweijährigen Gewährleistung jeder Zeit für einen Anschlusszeitraum von 12 Monaten möglich. Hierbei wird ein Vertrag mit der CG Car-Garantie Versicherungs-AG und nicht mit BMW Motorrad abgeschlossen. Der Händler tritt hierbei lediglich als Vermittler auf.

Gruß Kajo
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Re: Garantiezeitverlängerung

Beitragvon Wobbly » 28.12.2015, 22:53

Dies hat in keinem Fall etwas mit Kulanz zu tun. Einen Antrag auf Kulanz kann der Vertragshändler nach Ablauf der Gewährleistung immer dann stellen, wenn keine Reparaturvericherung abgeschlossen wurde


Das kann und macht der Haendler auch nach den zwei Jahren wenn CarGarantie Versicherung besteht. CarGarantie und BMW arbeiten immer zusammen. Dem Kunde kann es egal sein, aber es ist beispielsweise durchaus nicht selten, dass CarGarantie den Arbeitslohn und BMW die Teile bezahlt.
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