Unfallmaschine

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Re: Unfallmaschine

Beitragvon Supermic » 10.10.2015, 09:24

Mannomann, was für ne haarsträubende Story!! nogo Viel Glück bei der Durchsetzung Deiner Forderungen und hoffentlich beim nächsten Freundlichen bessere Erfahrungen.
Mic

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Re: Unfallmaschine

Beitragvon Norderstedter » 10.10.2015, 09:35

Danke für die Antwort

Wechseln ist nicht so einfach. Bin Monteur im Außendienst und nur sehr wenig in Deutschland. Sprich ich hätte nicht die Zeit die Kiste abzuholen und zum nächsten Händler bringen zu lassen. Dieser wäre sicherlich auch nicht begeistert einen zerlegten Haufen fertig zu machen. Die Gegnerische Versicherung kann nichts für die fehlende kompetenz des Händlers das sehe ich genauso. Ich kann allerdings weder was für den unfähigen Händler noch für den Unfallgegner der mich nicht hätte umfahren müssen.

Der Gutachter (Dekra) wurde von der Versicherung geschickt und hat soweit alles aufgeschrieben was man sich vorgestellt hat. Den Anwalt habe ich 2 Wochen nach dem Unfall hinzugezogen da ich schon schlechte Erfahrung mit der Gegnerischen Versicherung (drei Buchstaben) gemacht habe. Habe den RA jetzt schriftlich aufgefordert sich der Sache anzunehmen und seinen Job zu Ende zu bringen. Sollte der eigentlich Wissen wenn man schon auf sowas Spezialisiert ist. Leider wieder eine Erfahrung mehr gemacht im Leben. Heute muss man scheinbar allem und jedem hinterherlaufen damit es weiter geht :ahh:
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Re: Unfallmaschine

Beitragvon TylerDurden » 10.10.2015, 11:50

Heißt das, wenn die Reparatur teurer wird als im Gutachten vorausgesagt - kann ich das auch in Rechnung stellen? Wenn ja mach es!
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Re: Unfallmaschine

Beitragvon Kajo » 10.10.2015, 11:56

Besten Dank für die Ergänzung. Mit den Anwälten ist es wie mit den Ärzten, hast Du einen guten kannst Du froh sein.

Drücke dann mal die Daumen, dass es jetzt voran geht.

Gruß Kajo
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Re: Unfallmaschine

Beitragvon Norderstedter » 11.10.2015, 07:41

In Rechnung stellen geht wohl kaum. Ich möchte in erster Linie mein Fahrzeug so zurück bekommen wie es vor dem Unfall war.

Erst dann für den entstandenen Aufwand entsprechend entschädigt werden. Das wird wohl viel Schriftverkehr zwischen Anwalt, Händler und Versicherung werden. Wie der Gutachter auf 2 Tage Reparaturdauer kommt kann ich nicht ganz nachvollziehen. Vor allem Zubehörteile für ein 4 Jahre altes Fahrzeug liegt nicht immer auf Lager.

Dazu kommt die Tickende Uhr. Wenn die Arbeiten erst im November abgeschlossen sind muss ich mich um eine Abholung kümmern. Bei dem ganzen Bockmist am besten noch Persönlich in Empfang nehmen um nicht wieder auf Mängel zu stoßen. Dann müßte das ganze wieder Retour. Absoluter Horror
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