-mat- hat geschrieben:herbyei hat geschrieben:aufgrund der nicht vorhandenen reifenbindung kannst draufmachen was du willst, solange du die daten die in den fahrzeugpapieren stehen eingehalten werden. allerdings greift die produkthaftung der hersteller in der regel nur bei bestimmungsgemäßen gebrauch, was durch die reifenfreigaben/-empfehlungen ausgewiesen ist.
also quasi eine zusätzliche freigabe der internationalen zulassung? nö, nicht euer ernst...
ihr habt lustige gesetze
das glaub ich dir, dass der rest der welt die das nicht haben, nicht verstehen.
die reifenbindungen ist/war eine last. früher waren der hersteller und typ des reifens noch eingetragen. gabs nen anderen hersteller oder typ musste dieser beim tüv eingetragen werden. suzuki war einer der ersten die dann auf eine reifenbindung verzichtet haben - da war zunächst ein aufschrei, denn die befürworter stellten ja die sicherheit in den vordergrund. bei uns in D gilt ja freie fahrt auf den autobahnen. bei der eg-typisierungen sind bei vielen herstellern die reifenbindungen bei den motorrädern rausgenommen worden. bei den pkw's mussten sie rausgenommen werden.
um dem ganzen heckmeck mit den tüv-eintragungen zu umgehen, hat man die reifenhersteller verpflichtet, für jedes moped eine reifenfreigabe zu erteilen und dieses dokument musste mit den fahrzeugpapieren mitgeführt werden. und für diejenigen die keine reifenbingung mehr haben, gibt es dasselbe dokument nur heißt es meist reifenempfehlung und muss nicht mehr mitgeführt werden. ausser es ist darin eine andere reifengröße angegeben als in den fahrzeugpapieren steht, dann bekommst du dadurch die reifenfreigabe und musst es wieder mitführen.
ansonsten kannste ohne reifenbindung alles draufmachen, solange es mit der reifenspezifikation in den fahrzeugpapieren übereinstimmt, die einzige eg-auflage die in der eg-übereinstimmungsbescheinigung steht, ist, dass die reifen vom selben hersteller sein müssen. machst aber einen anderen reifen drauf, der nicht in dieser reifenfreigabe/-empfehlung steht, dann ist der hersteller aus der produkthaftung raus.