von MSHPU » 22.01.2011, 15:27
Ich habe leider nur die erste und dritte Fassung zu Hause, von der Zweiten habe ich kein Exemplar, um es im Wortlaut wiederzugeben.
Ich habe allerdings das KBA Gutachten hier, in dem bescheinigt wird, dass bei der 142 kW Version die Betriebserlaubnis bei eingebautem Codierstecker bestehen bleibt. Wenn sich die Beschränkung schon vorher nur auf gedrosselte Versionen bezogen hätte, würde das Gutachten kein Sinn machen. Aber vielleicht hat jemand die zweite Ausgabe daheim und kann es zitieren, dann wissen wir es genau.
2012 BMW S1000RR Motorsportfarben