Slick Modi

Alle Infos rund um die S 1000 RR - S1000RR.

Slick Modi

Beitragvon Xorton » 22.01.2011, 11:23

Hallo,

in der Bedienungsanleitung ist das etwas zweideutig geschrieben. Aber ist der Slick Modus nun auch für die Straße zugelassen? Versicherungstechnich usw...?

MfG
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Re: Slick Modi

Beitragvon TonicRR » 22.01.2011, 11:33

warum sollte das nicht so sein? :?:
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Re: Slick Modi

Beitragvon Xorton » 22.01.2011, 11:37

Also kann ich ohne bedenken den Stecker drin lassen und trotzdem alles ok?
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Re: Slick Modi

Beitragvon Roy » 22.01.2011, 11:48

Kannst du. Die Betriebserlaubnis tangiert das nicht.
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Re: Slick Modi

Beitragvon Xorton » 22.01.2011, 11:49

Okay, danke.

Da habe ich irgendwie mal was falsches gehört/gelesen.
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Re: Slick Modi

Beitragvon bazi » 22.01.2011, 12:02

Inzwischen ja. war net immer so.

Aber BMW hat extra ein KBA-Gutachten erstellen lassen. Demnach LEGAL.
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Re: Slick Modi

Beitragvon MSHPU » 22.01.2011, 12:18

TonicRR hat geschrieben:warum sollte das nicht so sein? :?:


In der zweiten Fassung der Bedienungsanleitung war ein Hinweis, dass der Codierstecker und damit der Slick-Modus im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen sind. In der ersten Fassung war der Hinweis noch nicht drin, in der (aktuell gültigen) Dritten hat man ihn wieder rausgenommen. Die Frage des TE hatte daher durchaus einen richtigen Hintergrund.
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Re: Slick Modi

Beitragvon road-runner » 22.01.2011, 13:35

ach??


gibts schon ne dritte ????


tststs :roll: :roll: :roll:
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Re: Slick Modi

Beitragvon Oli69 » 22.01.2011, 15:14

Hello,

Das nicht Zulassen war bezogen auf der Leistungsreduzierung b.z.w. diese 100 PS Drossel oder 35 PS wenn es die gibt. SO steht es da drin.
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Re: Slick Modi

Beitragvon MSHPU » 22.01.2011, 15:27

Ich habe leider nur die erste und dritte Fassung zu Hause, von der Zweiten habe ich kein Exemplar, um es im Wortlaut wiederzugeben.

Ich habe allerdings das KBA Gutachten hier, in dem bescheinigt wird, dass bei der 142 kW Version die Betriebserlaubnis bei eingebautem Codierstecker bestehen bleibt. Wenn sich die Beschränkung schon vorher nur auf gedrosselte Versionen bezogen hätte, würde das Gutachten kein Sinn machen. Aber vielleicht hat jemand die zweite Ausgabe daheim und kann es zitieren, dann wissen wir es genau.
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Re: Slick Modi

Beitragvon Luxrider » 22.01.2011, 16:02

Hab die 2. Auflage, Zitat:
"Durch Einsetzen des Codiersteckers erlischt die Betriebserlaubnis für öffentliche Strassen. Codierstecker nicht auf öffentlichen Strassen einsetzen."

Ohne Hinweis auf irgendwelche Drossel oder Leistungsbeschränkung.
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Re: Slick Modi

Beitragvon MSHPU » 22.01.2011, 16:21

Danke!
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Re: Slick Modi

Beitragvon bazi » 22.01.2011, 17:04

Die 2. Ausgabe sollte aver beim KD oder Rückruf ausgetauscht werden. Zumindest haben die :D die neuen bekommen.
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Re: Slick Modi

Beitragvon folger » 22.01.2011, 17:29

Ab 16.10. darf man bei Fahrzeugen mit ABS in der 142kW Version den Slick-Stecker drin lassen:

Der folgende Auszug aus der BE liest sich ein bisschen seltsam, aber nur weil er im Original teilweise in Tabellenform ist.

Auszug:
aus der EWG-Betriebserlaubnis Nr. : e1 * 2002/24 * 0421 * 02 vom 16.06.2010
Fahrzeughersteller : Bayerische Motoren Werke AG, D-80788 München
Fahrzeugtyp / Handelsbezeichnung : K10 / S1000RR
Ausführungen (Variante, Version) : Variante : 0507
Version : A (142kW)
ab EWG-Betriebserlaubnis Nr. e1 * 2002/24 * 0421 * 01
einschließlich aller Nachträge
Gemäß §19 Abs.3 Nr. 1.b bzw. Nr.3 und Abs. 7 StVZO ist für folgende Fahrzeugteile ein nachträglicher Ein- oder
Anbau zulässig:
Lfd.-
Nr. Fahrzeugteil (Teil- bzw. Artikelnummer) Randbedingungen Auflagen
1 mit wahlweise verwendbarem Fahrmodus “SLICK“,
hierbei geänderte Funktionen der Bremsanlage: handbetätigte
kombinierte Bremsanlage (auf Achse 1 und 2
wirkend) mit ABS-Funktion; in Verbindung mit fußbetätigter
Bremsanlage, auf Achse 2 wirkend, und deaktivierter
ABS-Funktion
nur bei Fahrzeugen mit Sonderausstattung
: ABS
keine
* Ein- bzw. Anbauabnahme erforderlich
** Änderung der Fahrzeugpapiere sofort erforderlich
*** Änderung der Fahrzeugpapiere erst bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit dem Fahrzeug aus
anderen Gründen erforderlich
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges bleibt nach dem Ein- oder Anbau des o.a. Fahrzeugteile bei Einhaltung der
ggf. genannten Randbedingungen und Auflagen bestehen.
Die ggf. erforderliche Ein- bzw. Anbauabnahme (s. Auflagen) hat durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach
Nummer 4 der Anlage VIII b StVZO zu erfolgen. Die Änderungsabnahme muß auf einem separaten Nachweis (gemäß
den im Verkehrsblatt veröffentlichten Mustern für Nachweise nach §19 Abs.4 StVZO) dokumentiert werden.
Der Fahrzeugführer hat diesen Auszug einschließlich der erforderlichen Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbzw.
Anbaus mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg, den 16.06.2010
Im Auftrag
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Re: Slick Modi

Beitragvon MSHPU » 22.01.2011, 22:04

Bazi, ich habe die zweite Ausgabe nicht bekommen. Meine wurde in KW 51 / 2009 produziert und mitsamt der ersten Ausgabe in die Transportkiste verpackt. Die wurde im März 2010 nach München geschickt und an sich hätte man die Anleitung dort gegen die zu dem Zeitpunkt bereits verfügbare zweite Ausgabe tauschen müssen. Hat die NL aber vergessen, daher wurde meine am 01.04.10 noch mit der ersten Ausgabe ausgeliefert. Bei der Aktion mit VDS und Kurbelwellengehäuseentlüftung habe ich dann gleich die dritte Ausgabe zusätzlich bekommen, aber nie die zweite.
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